Kostenübernahme für Assistenz im Krankenhaus
Krankenkasse zahlt künftig
In der Vorwoche verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf. Demnach sollen künftig Krankenkassen zahlen, wenn Angehörige die Patientin oder den Patienten im Krankenhaus begleiten. Im Fall einer Assistenz durch Beschäftigte aus Einrichtungen der Behindertenhilfe sollen die Träger der Eingliederungshilfe die Kosten übernehmen.
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel (SPD), begrüßte den Entwurf.
„Für Menschen mit Assistenzbedarf ist es zweitrangig, wer bezahlt. Für sie ist entscheidend, dass sie die Assistenz bekommen, die sie benötigen.“
Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus (CDU), verdeutlichte:
„Die gefundene Lösung ist nicht nur gut für eine selbstbestimmte Krankenhausversorgung, sondern auch die Pflegekräfte im Krankenhaus profitieren davon.“
Menschen mit Behinderungen, die im Alltag von Assistenzpersonal unterstützt würden, benötigten diese Unterstützung auch während eines Aufenthalts im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung, so Dusel und Westerfellhaus in einer gemeinsamen Mitteilung.
Dies gelte v. a. für Menschen, die z. B. aufgrund kognitiver Einschränkungen nicht mit Worten kommunizieren könnten oder auf Ungewohntes mit Ängsten reagierten. Hier sei eine vertraute Begleitperson unerlässlich. Dies sei „essenziell für den Erfolg des Krankenhausaufenthalts“.
Bundestag soll Regelung zur Assistenz diese Woche beschließen
Bislang fehlte es an einer Kostenregelung. Nur Menschen, die ihre notwendige Begleitung im Arbeitgebermodell organisieren, bekommen durchgängig auch bei Krankenhausaufenthalten weiter Geld, um ihre Assistenz zu zahlen.
Auf die meisten Menschen mit Assistenzbedarf findet diese Regelung jedoch keine Anwendung, weil sie in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben oder ihre Pflege und Assistenz in der eigenen Häuslichkeit, ggf. mit Unterstützung über ambulante Dienste, erhalten.
Damit das Gesetz noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden kann, muss der Bundestag es in dieser Woche beschließen. Danach steht noch die Zustimmung des Bundesrats direkt nach der Sommerpause aus.