Gesetz verabschiedet: Kinder Pflegebedürftiger werden finanziell entlastet

Gesetz verabschiedet: Kinder Pflegebedürftiger werden finanziell entlastet

Kinder pflegebedürftiger Eltern werden erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro zur Kasse gebeten. Das hat der Bundestag gestern Abend beschlossen. Bevor die Regel in Kraft tritt, muss jedoch zunächst noch der Bundesrat zustimmen. Auch Eltern volljähriger Menschen mit Behinderung sollen erst dann herangezogen werden, wenn sie über 100.000 Euro jährlich verdienen.
Geldscheine und Münzen

Bisher springt zunächst das Sozialamt ein, wenn Pflegebedürftige die Kosten für das Heim nicht selbst zahlen konnten. Dieses Geld holen sich die Behörden jedoch zumindest teilweise von den Kindern zurück.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hält die Reform für einen „wesentlichen Schritt, um Menschen das Leben einfacher zu machen“. Angehörige müssten vor unkalkulierbaren finanziellen Risiken geschützt werden. Schließlich seien sie durch die Pflegebedürftigkeit bereits emotional und organisatorisch belastet.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hingegen bemängelt, dass die Pflegebedürftigen selbst nicht geschützt würden. „Pflege macht weiterhin arm und zwingt viele Betroffene in die Sozialhilfe“, so Stiftungsvorstand Eugen Brysch.

Zuletzt war die Eigenbeteiligung für einen Heimplatz in Deutschland im Schnitt auf knapp 1930 Euro gestiegen. Das sind rund 110 Euro mehr als im Vorjahr.