Familienpflegezeit: Warum sich für Oma verschulden?

Frau Professorin Bienstein, wie wird das Gesetz zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Anspruch genommen?
So gut wie gar nicht. Bislang sind nur sehr wenige Anträge auf Familienpflegezeit eingegangen und bewilligt worden: insgesamt 631 in dreieinhalb Jahren. Bei knapp 2 Millionen pflegenden Angehörigen, die zu 65 Prozent berufstätig sind, ist das ein Tropfen auf den heißen Stein. Was hingegen gut in Anspruch genommen wird, ist das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld.
Was ist das für eine Unterstützung?
Pflegende Angehörige können bis zu zehn Arbeitstage ohne Ankündigung der Arbeit fernbleiben, um eine akute Pflegesituation zu organisieren. diese Unterstützung ist sehr hilfreich und bedeutet auch keinen bürokratischen Aufwand für die pflegenden Angehörigen. Der Arbeitgeber kann die Kosten für dieses Frei direkt bei der Pflegekasse beantragen. Was viele nicht wissen: Diese zehn Tage müssen auch nicht am Stück genommen werden, sondern können je nach Bedarf aufgeteilt werden.
Was ist bei längerer Pflegedauer?
Beschäftigte haben einen Anspruch auf Pflegezeit. Das heißt, sie können bis zu sechs Monate teilweise oder ganz aus dem Job aussteigen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in der häuslichen Umgebung pflegen.
Und wenn sechs Monate nicht ausreichen?
Dann gibt es nochmal einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Das bedeutet eine teilweise Freistellung von der Arbeit bis zu 24 Monaten.
Wer finanziert diese Auszeiten?
Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, um den Verdienstausfall zu kompensieren. Dieses kann durch die Beschäftigten beantragt werden und nach dem Ende der Pflegezeit in Raten zurückgezahlt werden. Aber: Die finanziellen Verluste für diese Auszeiten liegen damit allein bei den pflegenden Angehörigen. Da fragen sich viele natürlich zu Recht: Warum sollen wir uns jetzt auch noch für Oma verschulden?
Ist diese Schwachstelle der Grund, warum die Pflegezeit so gut wie gar nicht in Anspruch genommen wird?
Sehr wahrscheinlich. Hinzu kommt, dass der bürokratische Aufwand für diese Leistung furchtbar hoch ist. Der Antrag muss auch Monate im Voraus gestellt werden. Das ist in der Regel gar nicht praktikabel, weil Pflegesituationen meist plötzlich auftreten. Viele pflegende Angehörige wissen auch gar nichts von dem Gesetz, weil sie nicht entsprechend informiert werden. Die Beratung von pflegenden Angehörigen ist nach wie vor ein Riesenproblem.
Gilt das Gesetz denn für alle Arbeitnehmer?
Das zehntägige Pflegeunterstützungsgeld gibt es für alle Beschäftigten, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Der Rechtsanspruch, bis zu sechs Monate teilweise oder ganz aus dem Job auszusteigen, gilt erst ab 16 Beschäftigten. Eine teilweise Freistellung bis zu 24 Monaten funktioniert sogar erst ab 26 Beschäftigten.
Also greift das Gesetz insgesamt viel zu kurz?
Ja, das Gesetz greift überhaupt nicht! Das hat auch ein unabhängiger Beirat festgestellt, der 2015 durch das Bundesfamilienministerium eingesetzt wurde und die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen begleitet. Ein Auftrag an den Beirat lautete, Vorschläge zu erarbeiten, die pflegende Angehörige im Hinblick auf die Vereinbarung von Pflege und Beruf tatsächlich entlasten.
Wie sehen diese Vorschläge aus?
Eine Möglichkeit wäre, die Pflegezeit analog der Elternzeit zu organisieren. Das würde bedeuten, dass die pflegenden Angehörigen für zwölf oder alternativ 24 Monate zu Hause bleiben und die Pflege übernehmen können. Dafür werden sie, wie Eltern auch, vom Staat finanziell unterstützt. Diese Pflegezeit müsste dann auch auf unterschiedliche Familienmitglieder aufgeteilt werden können. Ein weiterer Vorschlag ist, pflegende Angehörige von Sozialleistungen und Steuern zu entlasten, um damit den Verdienstausfall zu kompensieren, der mit der Pflege einhergeht.
Wie realistisch ist es, dass solche finanziellen Entlastungen zeitnah umgesetzt werden?
Die Chancen für eine schnelle Umsetzung stehen gut. Die Regierung steht durch den Pflegenotstand zunehmend unter Druck. Immer mehr Pflegekräfte fehlen. Viele ambulante Pflegedienste und Heime haben derzeit wegen Personalmangel Aufnahmestopp. In dieser Situation wird die Rolle der Familie immer bedeutsamer. Der Staat braucht die pflegenden Angehörigen.
Noch ist das Gesetz für eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf aktuell. Was empfehlen Sie pflegenden Angehörigen? Sollten sie es in Anspruch nehmen?
Das zehntägige Pflegeunterstützungsgeld würde ich auf jeden Fall in Anspruch nehmen. Vom Pflegegeld und Familienpflegegeld würde ich abraten. Hier verschulden sich pflegende Angehörige nur. Besser ist es, mit dem Arbeitgeber individuell abzuklären, welche zeitlichen Möglichkeiten der Entlastung es gibt. Beschäftigte können zum Beispiel auf 30 Stunden pro Woche reduzieren. Vielen pflegenden Angehörigen tut es gut, rauszukommen und zu arbeiten.
Was wäre Ihr Wunsch im Hinblick auf Pflege durch Angehörige?
Es sollte ein Grundrecht sein, dass jemand, der ein Familienmitglied oder einen Nachbarn pflegt, dafür auch vergütet wird. Es kann nicht sein, dass die finanziellen Einbußen durch eine Pflegesituation allein bei den pflegenden Angehörigen liegen. Hier sollte eine Gleichheit zwischen Eltern mit kleinen Kindern und pflegenden Angehörigen hergestellt werden.