Corona-Impfung: Krankenkasse zahlt Fahrkosten zum Impfzentrum nicht immer

Corona-Impfung: Krankenkasse zahlt Fahrkosten zum Impfzentrum nicht immer

Ob Krankenkassen Fahrtkosten zu einem Corona-Impfzentrum übernehmen, entscheiden diese selbst. Darauf hat die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) aufmerksam gemacht. Denn nach aktueller Rechtslage sei nicht klar, ob es sich dabei um eine Kassenleistung handele.
Impfung
Getty Images/gopixa

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen habe zwar empfohlen, dass die Kassen die Kosten für bestimmte Personengruppen übernehmen. Verpflichtend sei das allerdings nicht, betonte die UPD.

Kostenübernahme nicht klar geregelt

Laut Empfehlung sollen Krankenkassen für gesetzlich Versicherte, die pflegebedürftig oder in der Mobilität eingeschränkt sind, die Taxikosten zum Impfzentrum übernehmen. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ haben oder in Pflegegrad 3 (mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität), 4 oder 5 eingestuft sind.

Weiterhin ist erforderlich, dass die Schutzimpfung gegen das Corona-Virus in der Region nicht von einem mobilen Impfteam oder z. B. von Impfbussen – wie in manchen Bundesländern angeboten – sichergestellt ist.

Informationen zu angebotenen Services in den einzelnen Bundesländern erhalten Interessierte über die jeweiligen Corona-Hotlines.

Bei der Krankenkasse nachfragen

Versicherte, die sich die Fahrkosten zum Impfzentrum erstatten lassen möchten, sollten am besten im Vorfeld bei ihrer Krankenkasse erfragen, ob sie generell diese Kosten übernimmt, rät die UPD.

Falls ja, ist es eine weitere Voraussetzung, dass der Arzt ihnen vorab eine Krankenfahrt verordnet. Sobald diese ärztliche Verordnung vorliegt, benötigen Versicherte keine Zustimmung der Krankenkasse mehr.