Corona-Impfung: Krankenkasse zahlt Fahrkosten zum Impfzentrum nicht immer

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen habe zwar empfohlen, dass die Kassen die Kosten für bestimmte Personengruppen übernehmen. Verpflichtend sei das allerdings nicht, betonte die UPD.
Kostenübernahme nicht klar geregelt
Laut Empfehlung sollen Krankenkassen für gesetzlich Versicherte, die pflegebedürftig oder in der Mobilität eingeschränkt sind, die Taxikosten zum Impfzentrum übernehmen. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ haben oder in Pflegegrad 3 (mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität), 4 oder 5 eingestuft sind.
Weiterhin ist erforderlich, dass die Schutzimpfung gegen das Corona-Virus in der Region nicht von einem mobilen Impfteam oder z. B. von Impfbussen – wie in manchen Bundesländern angeboten – sichergestellt ist.
Pflegende Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen kostenfreien Schulungskurs. Die Kosten für den zertifizierten Online-Pflegekurs von „Angehörige pflegen“ werden von jeder Pflegekasse komplett übernommen.
Bei der Krankenkasse nachfragen
Versicherte, die sich die Fahrkosten zum Impfzentrum erstatten lassen möchten, sollten am besten im Vorfeld bei ihrer Krankenkasse erfragen, ob sie generell diese Kosten übernimmt, rät die UPD.
Falls ja, ist es eine weitere Voraussetzung, dass der Arzt ihnen vorab eine Krankenfahrt verordnet. Sobald diese ärztliche Verordnung vorliegt, benötigen Versicherte keine Zustimmung der Krankenkasse mehr.