Tod eines Angehörigen: Was Sie in den ersten beiden Tagen erledigen sollten

Was Sie sofort erledigen sollten, wenn der Tod des Angehörigen eintritt
Totenschein
Verständigen Sie einen Arzt. Wenn Ihr Angehöriger zu Hause verstorben ist, kann das Ihr Hausarzt sein oder der diensthabende Arzt des Bereitschaftsdienstes. Ist Ihr Angehöriger während eines Klinikaufenthaltes oder im Hospiz verstorben, übernimmt das Haus die Verständigung. Der Arzt stellt den Tod offiziell fest und bescheinigt dies per Totenschein. Den Totenschein benötigen Sie, um die Sterbeurkunde zu beantragen.
Angehörige und Freunde informieren
Sagen Sie anderen Familienmitgliedern und Freunden Bescheid. Delegieren Sie gegebenenfalls diese Aufgabe an ein anderes Familienmitglied, wenn Sie dadurch zu sehr aufgewühlt werden.
Arbeitgeber informieren
Bei Todesfällen im engsten Familienkreis können Sie in der Regel einige Tage Sonderurlaub nehmen.
Unterlagen bereithalten
Suchen Sie wichtige Unterlagen zusammen. Dazu gehören:
- Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Krankenversichertenkarte
- Renteninformation
- Versicherungspolicen
- Verfügungen, wie zum Beispiel Testament, Organspendeausweis, Willenserklärungen zur Bestattung
- Verträge, wie zum Beispiel Vorsorgeverträge mit Bestattungsinstituten
Bestatter kontaktieren
Hat Ihr Angehöriger einen Vorsorgevertrag mit einem Bestatter abgeschlossen? Falls nicht, können Sie mit einem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl Kontakt aufnehmen. Das Institut unterstützt Sie bei den weiteren Schritten. Besprechen Sie, welche Aufgaben der Bestatter übernehmen soll. Nehmen Sie gegebenenfalls ein Familienmitglied oder einen Freund mit zum Gespräch. Dann können Sie gemeinsam überlegen, wie die nächsten Schritte aussehen sollen. Ist Ihr Angehöriger zu Hause verstorben, besteht die Möglichkeit, den Leichnam dort 36 Stunden lang aufzubahren. Das Bestattungsinstitut holt den Toten anschließend ab.
Praxistipp
Die Kosten der Bestattung müssen die Erben tragen.
Versicherungen informieren
Hatte Ihr Angehöriger eine Lebensversicherung und eine Sterbegeldversicherung, so müssen Sie diese unverzüglich über den Tod informieren. Diese Versicherungen behalten sich vor, die Todesursache zu prüfen. Versicherungen können die Auszahlung von Geldern verweigern, wenn sie zu spät informiert werden. Sie können im ersten Schritt dort anrufen und nachfragen, welche Unterlagen die Versicherungen benötigen. Kopieren Sie die Unterlagen und versenden Sie sie per Einschreiben mit Rückschein.
Was Sie in den ersten beiden Tagen nach dem Tod des Angehörigen erledigen sollten
Bestattungsvertrag abschließen
Nach dem ersten Kontakt mit dem Institut müssen im nächsten Schritt die Aufgaben, die der Bestatter übernehmen soll, vertraglich geregelt werden. Das können Aufgaben sein, wie:
- Eine Todesanzeige in der Zeitung aufgeben (zuvor bei Layout und Formulierung beraten und unterstützen)
- Bei Organisation der Trauerfeier beraten und unterstützen
- Den Leichnam in die Leichenhalle überführen und aufbahren
- Entscheidungen zur Aufbahrung treffen Dazu gehören: Auswahl des Aufbahrungsortes: zu Hause oder in der Leichenhalle
- Wahl der Totenbekleidung
- Auswahl des Sarges
- Ggf. Auswahl der Urne
Entscheidungen zur Bestattung und Trauerfeier treffen Dazu gehören:
- Gästeliste und Einladungen
- Blumenschmuck
- Bewirtung und Lokalität
- Liedauswahl
- Laudatoren
- Bestattungsform
Praxistipp
Für die Organisation der Bestattung haben Sie mehr Zeit als 48 Stunden. Besprechen Sie mit den anderen Angehörigen, wie Sie die Trauerfeier gestalten möchten. So fällt Ihnen die Organisation leichter.
Sterbeurkunde ausstellen lassen
Das Standesamt benötigt dafür den Totenschein, den Personalausweis, die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde bzw. das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners.
Praxistipp
Zuständig ist das Standesamt am Sterbeort, nicht am Wohnort. Am besten lassen Sie sich die Sterbeurkunde gleich in mehrfacher Ausfertigung ausstellen. Sie brauchen das Dokument für viele Erledigungen bei Ämtern und mit Unternehmen.
Ums Testament kümmern
Ist ein Testament vorhanden, müssen Sie es nach dem Tod beim Nachlassgericht des Amtsgerichts am Wohnort des Verstorbenen abgeben. Das Nachlassgericht setzt einen Termin zur Testamentseröffnung an und benachrichtigt die Erben.
Wohnung versorgen
Kümmern Sie sich um Haustiere und Pflanzen. Stellen Sie Strom, Gas und Wasser ab.
Benachrichtigungen
Informieren Sie folgende Stellen:
- Krankenkasse
- Pflegedienst
- Lebens- und Unfallversicherung
- Pfarramt (wenn Sie kirchlichen Beistand wünschen)
- Arbeitgeber des Verstorbenen