Krankenhaus und dann? Alles Wichtige rund um die Entlassung

Krankenhaus und dann? Alles Wichtige rund um die Entlassung

Die Entlassung aus dem Krankenhaus kann mit großen Herausforderungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen einhergehen: neue Medikamente, Kontrolltermine, verbleibende Wunden und eine veränderte Pflegesituation. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die neue Situation gut bewältigen, welche Rechte und Ansprüche Sie im Zuge der Entlassung aus dem Krankenhaus haben und wer weitere Ansprechpartner und Anlaufstellen sind.

Eine Ärztin bespricht mit einem Ehepaar die Entlassung aus dem Krankenhaus.
GettyImages/Tom Werner
Inhaltsverzeichnis
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    Die Entlassung eines Angehörigen kann viele Aufgaben mit sich bringen – besonders, wenn für die weitere Versorgung zuhause plötzlich Hilfsmittel gebraucht werden oder eine jetzt notwendige professionelle Pflege nicht vorbereitet ist. Fragen Sie daher schon während des Aufenthalts im Krankenhaus nach dem Entlassmanagement.

    Entlassmanagement: Die organisierte und strukturierte Entlassung aus dem Krankenhaus

    Das fünfte Sozialgesetzbuch verpflichtet Krankenhäuser, ein strukturiertes Entlassmanagement anzubieten (§ 39 Abs. 1a SGB V). Ziel ist es, den Übergang in die ambulante Versorgung reibungslos zu gestalten und so die medizinische und pflegerische Versorgung auch nach dem Krankenhausaufenthalt zu sichern.

    Der Prozess des Entlassmanagements soll mit der Aufnahme jeder Person im Krankenhaus beginnen. Er umfasst ein Assessment, das heißt eine systematische Erhebung des Zustands und Bedarfs des Patienten, sowie die Erstellung eines Entlassungsplans. Dieser Plan wird dann unter Zusammenarbeit des Krankenhauses sowie der Kranken- und Pflegekasse umgesetzt.

    Was schon vor der Entlassung aus dem Krankenhaus zu regeln ist

    Zur ordentlichen Entlassung aus dem Krankenhaus gehört also auch das Organisieren von Unterstützungen oder Weiterbehandlungen in der Zeit danach. Das heißt, bei Bedarf werden weitere Leistungserbringer kontaktiert und die rechtzeitige Übernahme durch diese geklärt. Krankenhausärzte und -ärztinnen können zudem für einen Übergangszeitraum von bis zu sieben Tagen Rezepte und Verordnungen für Medikamente, Verbandmaterial, Hilfsmittel sowie ambulante Pflege ausstellen. Die Beantragung oder Höherstufung eines Pflegegrades oder Kurzzeitpflege ist ebenfalls bereits vom Krankenhaus aus möglich.

    Das Entlassmanagement umfasst die Weitergabe von Patientendaten. Dafür braucht das Krankenhaus immer eine Zustimmung der betroffenen Patienten oder der Angehörigen. Sie werden also einwilligen müssen, wenn ambulante Pflegedienste, Kurzeitpflegeeinrichtungen und Reha-Kliniken über eine Weiterbehandlung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen nach dem Krankenhausaufenthalt informiert werden. Ihr Anrecht auf eine freie Arztwahl und anderer Leistungen bleibt dabei aber erhalten. Sprechen Sie daher im Krankenhaus das Thema Entlassmanagement beim Pflegepersonal oder den versorgenden Ärztinnen und Ärzten aktiv an.

    In vielen Krankenhäusern gibt es Sozialdienste, die das Entlassmanagement übernehmen. Fordern Sie ein Gespräch mit diesen ein. Die zuständigen Mitarbeitenden unterstützen Sie dann bei der Planung und Organisation der Rückkehr nach Hause. Sie helfen zum Beispiel dabei, ambulante Pflegedienste zu kontaktieren, notwendige Hilfsmittel zu beantragen oder eine Übergangslösung wie Kurzzeitpflege zu organisieren.

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    Pflegeberatung: Nutzen Sie Ihren Anspruch

    Menschen, die einen Pflegegrad besitzen, haben Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. Diese wird von speziell geschultem Personal bei Pflegekassen oder unabhängigen Beratungsstellen angeboten. Bei Veränderungen der Pflegesituationen oder dem Auftreten neuer Herausforderungen kann das Beratungsangebot wiederkehrend kostenlos genutzt werden. Auch pflegende Angehörige können eine entsprechende Beratung in Anspruch nehmen.

    Die Pflegeberatung ist im Paragraphen 7a des elften Sozialgesetzbuches geregelt. Ziel ist es, die Versorgung zu sichern und pflegende Angehörige zu entlasten. Wichtige Inhalte sind die Einschätzung der Versorgungsituation, die Entwicklung eines Plans für die optimale Versorgung und die Unterstützung bei der Umsetzung von diesem. Pflegeberaterinnen oder Pflegeberater besprechen mit Ihnen die aktuelle Situation und unterstützen somit bei der Organisation von Pflege- und Unterstützungsleistungen sowie bei Anträgen und der Kontaktaufnahme zu Diensten.

    Im Rahmen der Pflegeberatung erhalten Sie auch Antworten auf Fragen, wie:

    • Kann ich die Pflege zu Hause selbst leisten?
    • Welche Hilfsmittel stehen uns zu und wie beantragen wir sie?
    • Wie kann ich mich selbst als Angehöriger schützen und entlasten?
    • Welche Pflegedienste, Haushaltshilfen oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen sind verfügbar?
    • Wie funktioniert die Antragstellung – und was tun wir bei Engpässen?

    Wenden Sie sich für eine Beratung an Ihre Pflegekasse oder unabhängige Pflegestützpunkte. Die Beraterinnen und Berater kennen eine Vielzahl ambulanter Pflegedienste, Haushaltshilfen, Pflegeeinrichtungen und andere Unterstützungsangebote.

    Pflegestützpunkte haben in Ihrer Region oft ein gutes Netzwerk und können daher auch zu Notfallplänen und Vertretungsregelungen beraten. Sie können die Pflegeberatung auch vorsorglich in Anspruch nehmen, zum Beispiel wenn ein Krankenhausaufenthalt bevorsteht oder Engpässe absehbar sind.

    Krankenhaus und dann?

    Das sind die 5 wichtigsten Dinge, an die Sie denken sollten.

    „Mit Auswahl von ‚Download anfordern‘ erhalten Sie die Übersicht als Download an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

    Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus: Was ist, wenn …

    … das Entlassmanagement nicht funktioniert?

    Wenn Sie plötzlich mit einer unzureichenden pflegerischen Versorgungssituation zu Hause konfrontiert sind, dann wenden Sie Sich schnellstmöglich an Ihre Pflegekasse und organisieren Sie mit deren Hilfe eine Kurzzeitpflege. Dies verschafft Ihnen Zeit, die häusliche Versorgung zu optimieren.

    Vielleicht wurden Sie zu spät informiert, hatten kein ausführliches Entlassgespräch oder sind mit offenen Fragen nach Hause gegangen. Auch dann sind Sie nicht allein: Wenden Sie sich in diesem Fall an die Pflegeberater und -beraterinnen Ihrer Pflegeversicherung oder eines Pflegestützpunkts. Diese helfen Ihnen, Versorgungslücken zu schließen, Fragen zu beantworten und nötige Schritte nachträglich einzuleiten.

    Falls Sie im Krankenhaus keine oder nur unzureichende Informationen erhalten haben, können Sie sich auch an Patientenfürsprecher oder Beschwerdebeauftragte wenden – diese sind unabhängig und helfen bei Klärungen mit der Klinik. Kontaktdaten der zuständigen Personen können Sie an der Information im Krankenhaus erfargen. Meist erfolgt auch schon eine Ausschilderung der Anlaufstelle im Eingangsbereich.

    …die Entlassung an einem Freitag oder am Wochenende ist?

    Bei Entlassungen an Freitagen oder am Wochenende fordern Sie am besten noch auf der Station im Krankenhaus die Mitgabe der Medikamente für mindestens die nächsten vier Tage ein. Falls dies nicht möglich ist, lassen Sie sich ein Rezept vom Krankenhaus ausstellen. Das Medikament können Sie dann über eine Notfallapotheke besorgen.

    …Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin im Urlaub ist?

    Bei Praxisurlaub muss eine Vertretungspraxis angegeben werden. An diese können Sie sich wenden. Wenn dies jedoch auch nicht möglich ist, dann können Sie den Bereitschaftsdienst der kassenärztlichen Vereinigung anrufen. Unter der Nummer 116 117 erreichen Sie immer einen arzt oder eine Ärztin, die sowohl Medikamente in geringen Mengen aushändigen als auch Rezepte ausstellen können.

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