Kurzzeitpflege: Vorübergehend im Pflegeheim leben

Kurzzeitpflege: Vorübergehend im Pflegeheim leben

Können Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden, bietet sich die Kurzzeitpflege an: Das Wohnen im Heim für einige Wochen, das die Pflegeversicherung bezuschusst. Nach einer Krankheit oder einem Unfall können auch Personen ohne Pflegegrad die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Dann zahlt die Krankenkasse.

Eine Seniorin in der Kurzzeitpflege beim Essen im Heim.
GettyImages/StevePell
Inhaltsverzeichnis
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    Was ist die Kurzzeitpflege?

    Wenn eine Person vorübergehend in einem Pflegeheim lebt, weil die Versorgung zu Hause gerade nicht möglich ist, spricht man von Kurzzeitpflege. Mit dem Begriff „vorübergehend“ können einige Tage, aber auch mehrere Wochen gemeint sein. In dieser Zeit lebt die pflegebedürftige Person in einem Heim, kann dort also schlafen, essen, an Aktionen teilnehmen und wird pflegerisch und medizinisch so versorgt, wie es notwendig ist. Für bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr bezahlt die Pflegeversicherung einen Zuschuss.

    Wann ist die Kurzzeitpflege sinnvoll?

    Die Kurzzeitpflege eignet sich für unterschiedliche Phasen. Dazu gehören beispielsweise folgende:

    • Die Hauptpflegeperson braucht Urlaub oder wird krank und eine gute Versorgung zu Hause (durch Privatpersonen, einen Pflegedienst und/oder Tages- oder Nachtpflege) ist nicht möglich.
    • Das Haus oder die Wohnung der pflegebedürftigen Person soll (barrierearm) umgebaut werden.
    • Die pflegebedürftige Person möchte das Leben in einem Pflegeheim mal ausprobieren.

    Einen Kurzzeitpflege-Platz können auch Menschen in Anspruch nehmen, die sich nach einem Unfall oder einer akuten Krankheit noch nicht wieder selbst versorgen können. Stellt sich nach einigen Wochen in der Kurzzeitpflege heraus, dass die betroffene Person vermutlich pflegebedürftig bleiben wird, kann eine Begutachtung direkt im Pflegeheim stattfinden. Verbessert sich der gesundheitliche Zustand, folgt auf die Kurzzeitpflege häufig eine Reha-Maßnahme. Ob und wann welcher Weg sinnvoll ist, kann beispielsweise eine Fachkraft bei einer Pflegeberatung einschätzen.

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    Wie hoch ist der Zuschuss für die Kurzzeitpflege?

    Seit 1. Juli 2025 sind die Gelder für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege in einem jährlichen Entlastungsbudget zusammengeführt. Dieser Gemeinsame Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro kann flexibel für beide Leistungsarten verwendet werden. Wer im Jahr 2025 bereits Gelder für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege genutzt hat, bekommt diese entsprechend abgezogen.

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    Wie finde ich einen Kurzzeitpflege-Platz?

    Die Kurzzeitpflege wird üblicherweise von Pflegeheimen, aber auch von Reha-Betrieben und Sozialstationen von Wohlfahrtsverbänden angeboten. Einen Platz in Ihrer Nähe können Sie über die Pflegefinder der Krankenkassen suchen unter:

    Dort steht auch, wie die Anbieter bei unabhängigen Begutachtungen abgeschnitten haben und wie viel Wohnen und Pflege am jeweiligen Ort kosten.

    Um einen passenden Platz auszuwählen, sollten Sie bei den für Sie denkbaren Einrichtungen nachfragen, welche Aktivitäten dort angeboten werden. Diese sollten zu den Vorstellungen der pflegebedürftigen Person passen und beispielsweise die Gedächtnisleistung, den Gleichgewichtssinn oder die Koordination verbessern – oder einfach Spaß machen. Details dazu, wie Sie ein passendes Pflegeheim finden können, erklärt der Beitrag „Das Pflegeheim: So wählen Sie eine passende Einrichtung“.

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