Sie haben nur Pflegegrad 1 erhalten und sind damit nicht einverstanden, weil Sie glauben, es könnte daran liegen, dass Sie gesagt haben, Sie fahren noch Auto? Ob das Autofahren wirklich ein Ausschlusskriterium für einen Pflegegrad sein kann, diese Frage beantwortet Dr. Jörg Zimmermann in seiner Kolumne „Ihr gutes Pflegerecht.