Wer zahlt die Sozialversicherung für pflegende Angehörige?

Wer zahlt die Sozialversicherung für pflegende Angehörige?

Wussten Sie eigentlich, dass die Pflegeversicherungen auch Beiträge in die Sozialversicherungen der pflegenden Angehörigen zahlen? Unter welchen Voraussetzungen das der Fall ist und welche Versicherungen darunter fallen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Sozialversicherung
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Beiträge zur Unfall- und Rentenversicherung

Auf allen Wegen und bei allen Tätigkeiten, die mit der Pflege zusammenhängen, sind Pflegepersonen gesetzlich unfallversichert.

Die Pflegeversicherung zahlt Beiträge zur Rentenversicherung für Pflegepersonen, wenn sie …

  • regelmäßig mindestens 10 Stunden pro Woche pflegt.
  • regelmäßig an mindestens 2 Tagen in der Woche pflegt.
  • einen oder mehrere Pflegepersonen zu Hause pflegt.
  • nicht mehr als 30 Wochenstunden nebenher arbeitet.

Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung zahlt Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen, wenn…

  • unmittelbar vor Antritt der Pflege eine Versicherungspflicht bestand.
  • unmittelbar vor Antritt der Pflege bereits Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen wurden.
  • sie nicht ohnehin arbeitslosenversichert sind.

Die Pflegeversicherung zahlt Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung während der 6-monatigen Auszeit im Rahmen der Familienpflegezeit.

Dieser Beitrag ist ein Ausschnitt aus dem E-Learning von Bibliomed CAMPUS für pflegende Angehörige zum Thema Schlaganfall.