VdK-Studie: Unterstützungsmöglichkeiten häufig noch unbekannt

Die Pflegestudie* des Sozialverbandes Deutschland (VdK), zeigt: 93 Prozent der Berechtigten haben bisher keinen Zugang zur Tagespflege gefunden, 86 Prozent haben noch nie Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, 80 Prozent rufen den Entlastungsbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen und Betreuung nicht ab und für 70 Prozent ist Verhinderungspflege ein Fremdwort.
Hinter diesen nüchternen Zahlen stehen Millionen von pflegenden Angehörigen, die täglich an die Grenze ihrer Belastbarkeit und nicht selten auch darüber hinausgehen. Für sie ist es nicht relevant, ob über den Anspruch, den ihre Pflegebedürftige oder ihr Pflegebedürftiger hat, vielleicht nicht ausreichend informiert wurde, ob die Tagespflege grundsätzlich keine Demenzpatientinnen und -patienten aufnimmt oder ob in der Region auch andere Menschen keinen Kurzzeitpflegeplatz bekommen. Würden im Übrigen alle Leistungen von allen Anspruchsberechtigten abgerufen, wäre die Pflegeversicherung in Bedrängnis, denn das Budget dafür ist gar nicht vorhanden.
Beratungsgespräch ist ausschlaggebender Faktor
In der Studie wurden die Gründe für das Nicht-in-Anspruch-Nehmen von Entlastungsangeboten genauer untersucht. Ausschlaggebend scheint zu sein, ob zuvor eine Beratung stattgefunden hat. Gab es keine Beratung, sind es knapp 60 Prozent der Befragten, die keine Unterstützung in Anspruch nehmen. Nach erfolgter Beratung sind es nur noch etwas mehr als 40 Prozent (Abb. 2*).
Dass bspw. trotz Beratung über 80 Prozent der Befragten Verhinderungs-, Ersatz- oder Kurzzeitpflege nicht in Anspruch nehmen, begründeten diese häufig mit fehlenden Kapazitäten der Einrichtungen. Zwischen 10 und 20 Prozent aus dieser Personengruppe gaben jedoch auch als Grund an, dass das komplizierte Antragsverfahren sie davon abhalte.
Neben standardisierten Fragebögen erfasste die Studie auch Aussagen aus qualitativen Interviews. Hierbei wurde unter anderem deutlich, dass die Hälfte aller befragten Haushalte mit einer Pflege-situation die Ausgestaltung des Entlastungsbetrages als problematisch einstuft. Es gebe, so der Tenor, allgemein zu wenig zugelassene Anbieter, die Unterstützungsleistungen wie haushaltsnahe Dienstleistungen, Tages- oder Nachtpflege oder Fahrdienste erbringen könnten. Privatpersonen wie Freunde oder Nachbarn müssten sich je nach Bundesland recht kostenintensiv dafür qualifizieren.
Vorschlag: gesetzliche und private Pflegeversicherung zusammenlegen
„Ohne zuverlässige Entlastung bricht das System der Nächstenpflege zusammen. Deshalb muss es genügend Angebote geben, das gehört für mich zum Versorgungsauftrag des Staates. Sollte dies an den Finanzen scheitern, habe ich eine erste Idee: die Zusammenlegung von privater und gesetzlicher Pflegeversicherung als wichtigen Schritt zu einer breiteren finanziellen Basis. Eine grundlegende Pflegereform ist das Gebot der Stunde“, so die Forderung von VDK-Präsidentin Verena Bentele.
Bentele ging anlässlich des „European Carers Day“, dem europäischen Tag der pflegenden Angehörigen, am 6. Oktober noch weiter:
„Die häusliche Pflege ist schon lange in einer prekären Lage, aber so schlimm wie aktuell war es noch nie. Wir erhalten viele Zuschriften von Betroffenen, die am Ende ihrer Kräfte sind, weil das Pflegegeld nicht mehr reicht, weil der Pflegedienst gekündigt hat, weil die Pflegeheime voll sind und die Wartelisten auf Tages- und Kurzzeitpflege lang. Es ist einfach keine Entlastung in Sicht und die pflegenden Angehörigen gehen buchstäblich auf dem Zahnfleisch. Und niemand in der Politik hört ihnen zu – vermutlich ist ihre Stimme nicht laut, nicht aggressiv genug. Sie leiden still in ihren eigenen vier Wänden.“
Was den Pflegenden helfen würde, wäre die dringend benötigte und auch angekündigte Erhöhung des Pflegegeldes. Diese stehe im Koalitionsvertrag. Sollte sie dieses Jahr nicht mehr kommen, wäre das ein Bruch des Koalitionsversprechens, so die Ansicht der VdK-Chefin.
Es gibt jedoch auch kritische Stimmen in dem Ruf nach Erhöhung des Pflegegeldes. Denn schließlich würden die Angehörigen dann noch mehr in die Pflicht genommen. Vielmehr gelte es, in ein Gesamtkonzept, das auch die professionelle Pflege umfasst, zu investieren.
*Hochschule Osnabrück im Auftrag des Sozialverbandes Deutschland (VdK): „Wunsch und Wirklichkeit in der häuslichen Pflege“, veröffentlicht im Mai 2022 unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. h. c. Andreas Büscher.