Urlaub mit Pflegebedürftigen – Was beachten?

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Urlaub mit Pflegebedürftigen – Was beachten?

Viele Menschen, die pflegebedürftig sind, wünschen sich ab und und zu einen Tapetenwechsel, möchten etwas Neues sehen, Kultur genießen oder schöne Landschaften. Pflegebedürftige müssen nicht auf Urlaub verzichten, brauchen aber spezielle Unterstützung, wenn sie unterwegs sind. Was Sie beachten sollten, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen verreisen möchten, lesen Sie in diesem Artikel.
gettyimages / nullplus

Gründe, gemeinsam mit Pflegebedürftigen zu verreisen, gibt es viele

Eine gemeinsame Reise mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen kann eine echte Alternative zu einer Urlaubsreise sein, die man ohne Angehörige unternimmt. Viele Pflegebedürftige wünschen sich das auch: Es kann neue Lebenskräfte wecken, ab und zu mal etwas Neues zu erleben, neue Menschen kennenzulernen, in schöner Umgebung zu entspannen oder kulturelle Angebote zu nutzen. Außerdem kann ein gemeinsamer Urlaub der Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Angehörigen guttun. Gerade nach gesundheitlichen Krisen kann gemeinsames Verreisen Kräfte zurückbringen, die man für den Pflegealltag in der häuslichen Pflege braucht. Und wenn Ihr Angehöriger aufgeschlossen ist fürs Reisen, muss die Pflegebedürftigkeit kein Hinderungsgrund sein.

Vielleicht fällt es Ihnen als Pflegeperson auch nicht so leicht, alleine wegzufahren, weil Sie sich um die Sicherheit Ihres Angehörigen sorgen. Oder Sie haben sogar Gewissensbisse, weil Sie annehmen, Ihre Abwesenheit kann nur schwer kompensiert werden. Dazu kommt: Manche Pflegebedürftige verkraften selbst kurze Abweichungen vom gewohnten Alltag nur schwer. Demenzkranke finden sich in neuen Umgebungen ohne die Begleitung von vertrauten Personen oft schlecht zurecht, körperlich beeinträchtigte Menschen reagieren häufig ängstlich, wenn sie mit Situationen, Personen oder Orten nicht vertraut sind.

Das alles können Gründe sein, die dafür sprechen, gemeinsam zu verreisen. Natürlich – das verlangt eine gründliche Vorbereitung. Auswahl des Urlaubsortes, Aussuchen der Unterkunft, Anreise und Unternehmungen vor Ort: Alles muss dahingehend geprüft werden, ob es zu Ihren Bedürfnissen und denen Ihres pflegebedürftigen Angehörigen passt.

Die Reise selbst organisieren oder mit Unterstützung durch einen Pflegereiseveranstalter?

Das ist eine der ersten Fragen, die man bei der Reiseplanung beantworten muss: Organisiere ich den Urlaub selbst oder hole ich mir Unterstützung, zum Beispiel durch einen Pflegereiseveranstalter? Die folgende Tabelle listet einige Vorteile für diese beiden Möglichkeiten auf.

Vorteile Reise selbst organisieren Vorteile Pflegereiseveranstalter
Relativ viele Freiheiten bei der Wahl des Urlaubsortes und der Freizeitgestaltung Urlaubsorte sind so ausgewählt, dass auch Pflegebedürftige entspannen können
Mehr individuelle Entscheidungen möglich, zum Beispiel bei der Reisezeit und dem Transportmittel Transportmittel sind auf die Bedürfnisse von verschiedenen Behinderungen abgestimmt
Mehr Möglichkeiten, Geld zu sparen Ärztliche Begleitung und professionelle Pflegeunterstützung wird bereitgestellt
Nutzung von Reha- und Pflegeinrichtungen möglich Unterstützung bei Formalitäten, zum Beispiel bei Auslandsreisen
Vertraute Pflegepersonen können mitgenommen werden Kontaktmöglichkeiten zu anderen Menschen, die in der gleichen Situation sind

Selbst organisierter Reisen

Theoretisch kann man überall hinreisen, in der Regel gibt es jedoch Einschränkungen, wenn man mit einer pflegebedürftigen Person verreist. Bei der Planung sollten Sie sich jedoch eher auf die Möglichkeiten konzentrieren. Das ist besser, als zu sehr darüber nachzudenken, was alles (vermeintlich) nicht geht oder schwierig sein könnte. Trotzdem ist eine gründliche Vorbereitung das A und O.

Gute Informationen sind entscheidend. Auch wenn Sie nicht auf ein fertig geschnürtes Reisepaket eines spezialisierten Reiseanbieters zurückgreifen möchten, können Sie sich für die Reiseorganisation Unterstützung holen.

Checkliste für den selbst organisierten Urlaub

  • Nutzen Sie Beratungsangebote, zum Beispiel von Pflegediensten, Pflegestützpunkten oder Sozialstationen
  • Informieren Sie sich über spezialisierte Angebote, wie zum Beispiel von Urlaub in Pflegehotels
  • Prüfen Sie, ob es einen Abhol- bzw. Bringservice gibt
  • Informieren Sie sich, ob Sie am Urlaubsort Pflegeprodukte nachkaufen können oder ob Sie einen ausreichenden Vorrat mitnehmen müssen
  • Stellen Sie sicher, dass es am Urlaubsort die nötige Pflegeunterstützung gibt – auch im Notfall
  • Nehmen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt Kontakt mit der Pflegekasse auf, um sich über mögliche Unterstützung zu informieren und Anträge stellen zu können

Urlaub mit einem Pflegereiseveranstalter

Es gibt Reiseveranstalter, die ihr Angebot auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Betreuungspersonen ausgerichtet haben oder einzelne Reisen für diese Zielgruppe anbieten. Daneben gibt es auch Vereine, die mit ehrenamtlicher Unterstützung Reisen für pflegebedürftige Personen ermöglichen. Darunter sind auch speziell konzipierte Reisen für verschiedene Bedarfe, beispielsweise für Menschen mit Demenz oder Rollstuhlfahrer, Gruppenangebote und Einzelreisen. Auch Reisen, die eigens auf die Bedürfnisse von pflegenden Angehörigen zugeschnitten sind, gehören dazu. Egal, für welchen Anbieter Sie sich entscheiden – der erste Schritt zum Urlaub ist immer eine ausführliche Beratung.

Urlaub im Pflegehotel

Ein Pflegehotel verbindet den Komfort eines Hotels mit Pflegedienstleistungen. Die Idee ist, dass Sie wie in einem klassischen Urlaubshotel Vollverpflegung, Wellness- und Freizeitangebote, wie zum Beispiel Ausflüge, nutzen können. Gleichzeitig steht Ihrem Angehörigen bei Bedarf ein Pflegedienst zur Verfügung. Pflegehotels sind barrierefrei ausgestattet und bieten auf Pflegebedürfnisse abgestimmte Services, wie zum Beispiel Ausleihe für Rollatoren, Rollstühle und andere Hilfsmittel, Notrufsysteme und sogar Intensivpflege.

Was passiert mit Pflegegeld und Pflegesachleistungen während der Reise?

Wenn Ihr pflegebedürftiger Angehörige einen Pflegegrad hat, stehen Ihnen auch während der Reise Zuschüsse zu.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Sie ekommen auch dann Pflegegeld, wenn Sie mit Ihrem Angehörigen verreisen. Beziehen Sie zusätzlich Pflegesachleistungen, müssen Sie allerdings auf die Hälfte des Pflegegelds während der Urlaubsreise verzichten.

Pflegesachleistungen können Sie auch am Urlaubsort über einen dort ansässigen Pflegedienst in Anspruch nehmen.

Verhinderungspflege

Wenn Siewährend der Reise die Pflege nicht vollständig übernehmen können, haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege. In diesem Beitrag lesen Sie alles Wissenswerte dazu, was Verhinderungspflege ist und wie Sie sie beantragen.

Was sollte man bei der Reise mit Pflegebedürftigen am Urlaubsort beachten?

Hier finden Sie einige Fragen, die Ihnen helfen, einen geeigneten Urlaubsort auszuwählen.

  1. Ist Ihr Angehöriger durch eine körperliche Behinderung eingeschränkt und braucht eine barrierefreie Umgebung oder kompensierende Hilfsmittel, wie zum Beispiel Treppenlifter?
  2. Bietet die Unterkunft spezielle Pflegeunterstützung?
  3. Gibt es einen Pflegedienst vor Ort?
  4. Welche Möglichkeiten gibt es im Falle eines Notfalls?
  5. Werden im Urlaub spezielle Orientierungsangebote gemacht, zum Beispiel gut gekennzeichnete Räumlichkeiten für Menschen mit Demenz?
  6. Können Sie Pflegeprodukte, wie zum Beispiel Dekubitusmatratzen, mitnehmen?
  7. Ist die Anreise auf Ihre Bedürfnisse abstimmbar? Ist sie gegebenenfalls zu lang und anstrengend?
  8. Wie viele und welche Ausflüge sind vor Ort möglich? Wie viele können Sie und Ihr Angehöriger bewältigen?
Und dann heißt es: Gute Erholung!