Tages- und Nachtpflege: Ein paar Stunden Pause vom Pflegealltag
Wie funktionieren Tages- und Nachtpflege?
Tages- und Nachtpflege sind eine sogenannte teilstationäre Versorgungsform. Sie richtet sich also an Pflegebedürftige, die im Prinzip zu Hause versorgt werden und nur einige Stunden, Tage oder Nächte pro Woche in einer Pflege-Einrichtung verbringen. In dieser Zeit können pflegende Angehörige sich um andere Angelegenheiten kümmern oder einfach neue Kraft tanken. Die Pflegebedürftigen profitieren von speziellen Angeboten, dem Kontakt zu anderen und dem Tapetenwechsel.
Für die Tagespflege kommen die Pflegebedürftigen regelmäßig entweder für einen Vormittag, einen Nachmittag oder einen ganzen Tag in die Einrichtung. Dort werden sie medizinisch und pflegerisch versorgt, können mit anderen Gästen oder dauerhaften Heimbewohnern essen, an Aktionen teilnehmen und sich unterhalten. Anschließend kehren sie wieder in die eigenen vier Wände zurück. Dafür steht in der Regel ein Fahrservice zur Verfügung. Auch mehrmals pro Woche ist der regelmäßige Besuch in einer Tages- oder Nachtpflege-Einrichtung möglich.
Für die Nachtpflege kommen die Pflegebedürftigen am Abend, essen in der Einrichtung Abendbrot und verbringen dort die Nacht. Dieses Konzept eignet sich insbesondere für Personen, die nachts sehr unruhig sind und kaum schlafen können. In der Nachtpflege können sie sich beschäftigen und haben immer einen Ansprechpartner. Wenn sie müde werden, steht für jeden Besucher ein Bett zur Verfügung. Am nächsten Morgen kehren die Pflegebedürftigen dann entweder vor oder nach dem Frühstück – alleine oder mit dem Fahrservice – nach Hause zurück.
Für wen eignen sich Tages- und Nachtpflege
Die Tages- und Nachtpflege wurden lange Zeit nicht gerne genutzt, da immer noch ein Gefühl damit verbunden war, den pflegebedürftigen Angehörigen „weg zu geben“. In den vergangenen Jahren hat sich aber ein zunehmend positives Bild entwickelt. Denn viele Gäste genießen den Kontakt sowie interessante und hilfreiche Aktionen, die die Einrichtungen bieten. Dazu gehören bei der Tagespflege beispielsweise:
- Gymnastik, Yoga und andere Bewegungsübungen,
- Gedächtnis-, Koordinations- und Inkontinenztraining,
- Bastel-, Sing- oder Tanzgruppen,
- Lesezirkel und die Möglichkeit, etwas vorgelesen zu bekommen,
- Spielenachmittage, Erzählcafés und Ausflüge.
Die Nachtpflege bietet deutlich weniger Aktionen, dafür mehr Betreuung. Sie ist insbesondere geeignet für Personen, die
- dement sind und nachts dauerhafte Beaufsichtigung brauchen.
- schlecht (alleine) einschlafen können.
- einen verschobenen Tag-/Nachtrhythmus haben.
- alleine leben, nachts öfter auf die Toilette müssen und sturzgefährdet sind.
Wie finde ich eine passende Tages- oder Nachtpflege?
Tages- und Nachtpflege werden üblicherweise von Pflegeheimen, manchmal aber auch von Wohlfahrtsverbänden oder privaten Einrichtungen angeboten. Einen Anbieter in der Nähe können Sie über die Pflegefinder der Krankenkassen suchen unter:
- https://pflegelotse.de (TK, Barmer, DAK und weitere Ersatzkassen
- https://www.aok-pflegeheimnavigator.de (Allgemeine Ortskrankenkassen)
- https://www.bkk-pflegefinder.de (Betriebskrankenkassen)
- https://www.der-pflegekompass.de (Knappschaft)
Dort steht auch, wie viel die (Halb)Tages- und Nachtpauschalen sowie der Fahrservice und die Mahlzeiten kosten.
Um eine passende Einrichtung auszuwählen, sollten Sie nachfragen, welche Aktivitäten dort angeboten werden. Diese sollten zu den Vorstellungen des Pflegebedürftigen passen.
Was zahlt die Pflegeversicherung?
Die soziale Pflegeversicherung unterstützt die Finanzierung der Tages- und Nachtpflege ab Pflegegrad 2. Zusätzlich zu Pflegegeld, -sachleistung und Entlastungsbetrag können Pflegebedürftige das Geld für die teilstationäre Versorgung beantragen. Monatlich gibt es folgende Maximalbeträge.
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
Tages- und/oder Nachtpflege | Nur über den Entlastungsbetrag finanzierbar | 689 Euro | 1.298 Euro | 1.612 Euro | 1.995 Euro |
Der Zuschuss kann für Pflege, Betreuung, bestimmte Aktionen und den Fahrservice genutzt werden. Ausflüge, Mahlzeiten sowie die sogenannten Hotelkosten für Übernachtungen müssen die Gäste grundsätzlich selbst übernehmen. Ob die Versicherung direkt mit der Pflegeeinrichtung abrechnet oder der Zuschuss nach Einreichung der Rechnung ausbezahlt wird, hängt von der Einrichtung und der Versicherungsgesellschaft ab.
Beispiel: Wilfried Knauss (Pflegegrad 2)
Wilfried Knauss hat Bluthochdruck und ist sturzgefährdet. Ein Gutachter hat ihm Pflegegrad 2 bescheinigt. Dreimal pro Woche kommt eine Haushaltshilfe zu ihm nach Hause und erledigt die Wäsche, das Putzen und das Einkaufen. Diese Hilfe kostet 30 Euro pro Vormittag. Bei durchschnittlich 14 Terminen pro Monat ergeben sich daraus 420 Euro pro Monat. An zwei Vormittagen nutzt Herr Knauss das Trainings-Angebot der Tagespflege um die Ecke. Dort üben speziell geschulte Trainer mit ihm und anderen den Gleichgewichtssinn. Pro Vormittag bezahlt er dort 30 Euro (ohne Essen). Bei durchschnittlich neun Terminen pro Monat ergeben sich weitere 270 Euro pro Monat.
Wilfried Knauss kann von seiner Pflegeversicherung folgende Gelder nutzen:
- 125 Euro Entlastungsbetrag für die Haushaltshilfe
- 316 Euro Pflegegeld (davon bezahlt er 295 Euro an die Haushaltshilfe)
- 270 Euro Tagespflege (weitere 419 Euro für Tages- oder Nachtpflege wären möglich)
Herr Knauss hat also keinerlei Extrakosten, die er aus eigener Tasche finanzieren muss.