Frage an den Mediziner: Letztes Jahr habe ich mir einen Knochen gebrochen, obwohl ich weder gestürzt war noch mich anderweitig verletzt habe. Eine darauf folgende Knochendichtemessung hat ergeben, dass ich unter einer leichten Osteoporose leide. Jedoch finde ich nun keinen Kassenarzt, der mich auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse regelmäßig untersucht und meine Werte überprüft. Stattdessen soll ich die Knochendichtemessung selbst bezahlen. Ist die Abrechnung als Privatleistung korrekt oder muss die Krankenkasse für die Kosten der Knochendichtemessung aufkommen?
https://www.angehoerige-pflegen.de/wp-content/uploads/2020/05/Frage-an-die-Juristin_20200504.png6301500Kristina Steinhttps://angehoerige-pflegen.de/wp-content/uploads/2016/11/Logo_AP_neu-300x119.jpgKristina Stein2022-06-10 12:10:392022-06-10 12:10:39Knochendichtemessung – wer trägt die Kosten?
19.10.2021 – Mehr als 7 Mio. Menschen leiden in Deutschland unter Osteoporose – einem schleichenden Abbau des Knochengewebes, der bei ca. 700.000 Betroffenen zu einem Knochenbruch führt. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) rät anlässlich des Welt-Osteoporosetags am 20. Oktober zu einer aktiven Lebensweise, gesunder Ernährung und ggf. einer ergänzenden medikamentösen Behandlung.
Gesunde Ernährung, Bewegung und ein persönlicher Vorsorgeplan
Zum Schutz vor Knochenbrüchen empfiehlt die DGOU außerdem einen persönlichen Vorsorgeplan für Osteoporose. Dieser beinhaltet folgende 4 Punkte:
Aktivität und Bewegung: Bewegung stärkt den Muskelapparat und schützt vor Knochenbrüchen. Sie fördert zudem den Knochenstoffwechsel und hilft, das für die Knochenbildung wichtige Kalzium in den Knochen abzulagern. Bewegung an der frischen Luft und v. a. bei Sonnenschein hilft, Vitamin D aufzubauen und damit die Knochenfestigkeit zu erhöhen.
Gesunde Ernährung: Einem Kalziummangel lässt sich mit geeigneter Ernährung begegnen. Gerade Milchprodukte sind günstig, aber auch Gemüse, Hülsenfrüchte und Nüsse sind besonders kalziumhaltig.
Frühzeitiges Erkennen und Diagnose: Generell sollte bei Frauen ab 70 Jahren und bei Männern ab 80 Jahren eine Knochendichte-Untersuchungerfolgen. Leiden Personen an Rheuma, Diabetes oder Herzinsuffizienz empfiehlt die DGOU eine Untersuchung schon ab 60 Jahren.
Haushaltscheck: Das eigene Zuhause sollte mit zunehmendem Alter auf gefährliche Stolperfallen wie Kabel, Teppichkanten oder Türschwellen geprüft werden. Auch handwerkliche Aktivitäten oder einfache Haushaltstätigkeiten führen regelmäßig zu Knochenbrüchen. Hier sollten ältere Menschen auf Hilfe zurückgreifen, wenn sie sich nicht mehr sicher fühlen.
Nicht verpassen: Pflegekasse übernimmt Kosten für Online-Pflegekurs
Pflegende Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen kostenfreien Schulungskurs. Die Kosten für den zertifizierten Online-Pflegekurs von “Angehörige pflegen” werden von jeder Pflegekasse komplett übernommen.
Liegt eine Osteoporose vor, ist das Verhältnis von Knochenaufbau und -abbau gestört. Ab dem 30. Lebensjahr vermindert sich beim Menschen die Knochenmasse. Sinkt die Knochenmasse jedoch unter ein gewisses Niveau, können Knochen schon bei leichten Erschütterungen brechen.
Wird eine Osteoporose diagnostiziert, sollten spezifische Osteoporose-Medikamente, die den Knochen wieder aufbauen, in Kombination mit Vitamin D verabreicht werden, so die DGOU.
Osteoporose könne heute sehr gut behandelt und die Knochendichte wieder erhöht werden. Damit ließen sich Brüche wirkungsvoll vermeiden. Spätestens nach dem ersten Bruch sollte die Behandlung starten, um weitere schwerwiegende Brüche, z. B. an der Hüfte, zu vermeiden.
Über die Autorin
Nadine Millich ist Redakteurin im Bibliomed-Verlag.
https://www.angehoerige-pflegen.de/wp-content/uploads/2021/10/APO_Osteoporose_20211019.png6301500Nadine Millichhttps://angehoerige-pflegen.de/wp-content/uploads/2016/11/Logo_AP_neu-300x119.jpgNadine Millich2021-10-19 11:11:512021-10-19 11:13:11Osteoporose: Wie ein persönlicher Vorsorgeplan helfen kann
30.09.2021 – Eine Knochendichtemessung bzw. eine Osteodensitometrie bestimmt den Mineralsalzgehalt von Knochen. Sie dient – neben weiteren Untersuchungen – der Feststellung, ob die Patientin oder der Patient unter Osteoporose leidet und hilft, den Verlauf der Erkrankung zu beobachten. Die Messung gibt auch Hinweise, wie hoch das Risiko für einen Knochenbruch ist.
Manche Ärztinnen und Ärzte bieten eine Knochendichtemessung zur Früherkennung von Osteoporose als Individuelle Gesundheitsleistung, kurz IGeL, an. In bestimmten Fällen übernimmt jedoch die Krankenversicherung die Kosten. Darauf macht die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) aufmerksam.
Knochendichtemessung als Kassenleistung
Die Kosten für eine Knochendichtemessung übernimmt die Kasse, wenn
Sie einen Knochenbruch ohne ein entsprechendes Trauma – also z. B. einen Sturz oder Unfall – erlitten haben und gleichzeitig der begründete Verdacht auf eine Osteoporose besteht.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine gezielte medikamentöse Behandlung einer Osteoporose beginnen will. Dafür muss nicht erst eine Fraktur passiert sein.
Die Messung der Knochendichte der Überprüfung einer laufenden Therapie dient. Sie kann nach 5 Jahren wiederholt werden, in begründeten Ausnahmefällen auch schon früher.
Nicht verpassen: Pflegekasse übernimmt Kosten für Online-Pflegekurs
Pflegende Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen kostenfreien Schulungskurs. Die Kosten für den zertifizierten Online-Pflegekurs von “Angehörige pflegen” werden von jeder Pflegekasse komplett übernommen.
Allerdings dürften nicht alle Kassenärztinnen und -ärzte die Knochendichtemessung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, gibt die UPD zu bedenken. Sie benötigten dafür eine Zusatzqualifikation und die Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV).
Die UPD empfiehlt, passende Praxen über die Arztsuche der KV im Internet zu suchen oder direkt die eigene Krankenkasse um Adressen zu bitten.
Kassenärztliche Vereinigung hilft weiter
Wer z. B. Medikamente zur Behandlung einer Osteoporose einnehme und trotzdem für eine ärztlich empfohlene Knochendichtemessung selbst aufkommen soll, solle zunächst mit der Ärztin oder dem Arzt sprechen, rät die UPD. Sie oder er dürfe eine Kassenleistung nicht privat in Rechnung stellen.
Im Zweifel könnten Versicherte Kontakt mit ihrer Krankenkasse aufnehmen und fragen, ob diese die Kosten übernehme.
Bis zur Klärung sollten Betroffene “auf keinen Fall” unterschreiben, dass sie bereit sind, selbst für die Knochendichtemessung aufzukommen.
Bestehe kein Zweifel daran, dass die Ärztin oder der Arzt eine eigentliche Kassenleistung privat abrechnen wolle, könnten sich Versicherte schriftlich an die zuständige KV wenden.
Über die Autorin
Nadine Millich ist Redakteurin im Bibliomed-Verlag.
https://www.angehoerige-pflegen.de/wp-content/uploads/2021/09/APO_Knochendichte_20210930.png6301500Nadine Millichhttps://angehoerige-pflegen.de/wp-content/uploads/2016/11/Logo_AP_neu-300x119.jpgNadine Millich2021-09-30 09:37:552021-09-30 09:37:55Knochendichtemessung: Wann die Kasse zahlt und wann nicht
Osteoporose ist eine häufige Störung des Knochenstoffwechsels. Die Folge können Knochenbrüche – vor allem des Oberschenkelhalses und der Wirbelsäulenkörper – sein. Erfahren Sie, wie der sogenannte Knochenschwund entsteht, sich äußert und was Betroffene gegen Beschwerden tun können. Weiterlesen
https://www.angehoerige-pflegen.de/wp-content/uploads/2021/09/Osteoporose.jpg6301500Kristina Steinhttps://angehoerige-pflegen.de/wp-content/uploads/2016/11/Logo_AP_neu-300x119.jpgKristina Stein2021-09-03 15:09:382021-09-03 15:09:38Knochenschwund: Fünf Fragen zur Osteoporose
Newsletter abonnieren und immer auf den Laufenden bleiben.
Alle zwei Wochen versorgen wir Sie kostenfrei mit Neuigkeiten zu aktuellen Entwicklungen rund um die Pflege zu Hause. Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an, um keine Informationen und wertvollen Tipps für die häusliche Pflege mehr zu verpassen.
Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbestellen.