Zu Hause bleiben und bestenfalls rund um die Uhr versorgt werden – das wünschen sich viele pflegebedürftige Menschen. Angehörige können das allein meist nicht leisten. Deshalb suchen sie oft andere Lösungen, zum Beispiel eine Betreuung über europäische Haushaltshilfen. Doch bei diesem Modell gibt es eine Menge zu bedenken – von der Arbeitszeit bis zu den monatlichen Kosten.Weiterlesen
https://www.angehoerige-pflegen.de/wp-content/uploads/2021/02/Teigeler_Titel_1_GettyImages-737361247.jpg6301500Nadine Millichhttps://angehoerige-pflegen.de/wp-content/uploads/2016/11/Logo_AP_neu-300x119.jpgNadine Millich2021-02-18 14:03:472021-02-18 14:03:47Osteuropäische Betreuungskräfte: Mit der Haushaltshilfe unter einem Dach
Ein Notfall kann jederzeit eintreten. Wie Sie vorgehen und auf was Sie in der Corona-Pandemie achten sollten, haben wir gemeinsam mit der Erste-Hilfe-Expertin Daniela Schwenk vom Deutschen Roten Kreuz in einer Übersicht zusammengefasst.
https://www.angehoerige-pflegen.de/wp-content/uploads/2020/11/GettyImages-1268625624_1500x630px_Online.jpg6301500Nadine Millichhttps://angehoerige-pflegen.de/wp-content/uploads/2016/11/Logo_AP_neu-300x119.jpgNadine Millich2020-11-27 14:52:272020-11-27 14:52:57Erste-Hilfe-Checkliste: So handeln Sie im Notfall richtig
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, kann die Trauer über den Verlust überwältigend sein. Von der Beerdigung bis zum Nachlass – ausgerechnet in dieser schwierigen Situation gibt es viel zu tun und zu ordnen. Nicht alles müssen Sie sofort erledigen. Worum Sie sich in den ersten beiden Tagen nach einem Todesfall kümmern sollten, lesen Sie hier. Im diesem zweiten Teil unserer Blogserie zum Thema erfahren Sie, was für die Bestattung, die Trauerfeier und die Grabpflege zu erledigen ist.
Was Sie bis zur Trauerfeier und Bestattung erledigen sollten
Art der Bestattung auswählen Entscheiden Sie, ob Sie eine Erd-, Feuer-, Seebestattung oder eine alternative Bestattung möchten.
Friedhof und Grab auswählen Kaufen Sie beim Friedhofsträger Grabnutzungsrechte. Wählen Sie die Art des Grabes aus (Einzelgrab, Doppelgrab, Urnengrab).
Termin für Bestattung vereinbaren Besprechen Sie mit dem Friedhofsträger bzw. der Grabstättenverwaltung und mit dem Pfarrer bzw. Trauerredner, wann die Bestattung stattfinden soll.
Bei Feuerbestattungen Holen Sie die Genehmigung des Krematoriums ein.
Trauergespräch führen Besprechen Sie mit dem Pfarrer oder Trauerredner die Inhalte der Trauerfeier und die Liedauswahl.
Todesanzeige aufsetzen Besprechen Sie ggf. mit dem Bestattungsinstitut, wie die Todesanzeige aussehen soll. Bitten Sie das Institut um Unterstützung beim Aufsetzen der Anzeige.
Trauerkarten versenden Besprechen Sie ggf. mit dem Bestattungsinstitut, wie die Trauerkarten aussehen sollen. Bitten Sie das Innstitut um Unterstützung beim Drucken der Karten.
Grabschmuck bestellen Wählen Sie den Blumenschmuck für die Trauerhalle und das Grab aus. Gärtnereien bzw. Bestattungsinstitute helfen Ihnen bei der Auswahl der Blumen, Kränze und Trauerschleifen.
Gastraum reservieren Für den Leichenschmaus, das Totenmahl oder den Beerdigungskaffee können Sie ein Bürgerhaus, ein Café, eine Gaststätte oder ein Restaurant reservieren. Es bietet sich an, einen Raum in der Nähe des Ortes, an dem die Bestattung, bzw. die Trauerfeier stattfand, auszuwählen. Reisen Gäste von weiter her an, könnte auch ein Hotel der geeignete Ort sein. Überlegen Sie, ob Sie ein Zimmerkontingent für Übernachtungsgäste reservieren möchten.
Was Sie nach der Trauerfeier und Beisetzung erledigen sollten
Danke sagen Verschicken Sie Danksagungskarten und/oder geben Sie eine Danksagungsanzeige in der Zeitung auf.
Zahlungsverpflichtungen kündigen
Brechen Sie laufende Zahlungen ab, zum Beispiel an Pflegedienste, Pflegeheim oder Hospiz.
Kündigen Sie Verträge, Abos und Mitgliedschaften, zum Beispiel in Vereinen und Organisationen.
Stellen Sie ggf. Zahlungen für Miete, Strom und Telefon ein.
Stornieren Sie gebuchte Reisen.
Praxistipp
Gehen Sie nach einem Todesfall am besten dazu die Kontoauszüge des Verstorbenen durch.
Erbschein beantragen Sind Sie Erbe und möchten das Erbe antreten, können Sie einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen. Den Erbschein brauchen Sie zum Beispiel, wenn Sie Immobiliennachlässe regeln möchten.
Praxistipp
Die Ausstellung des Erbscheins kann Wochen bis Monate dauern und kostet mitunter einen drei- bis vierstelligen Betrag. Informieren Sie sich vor dem Antrag beim Nachlassgericht.
Um Konten kümmern Wenn Sie Bankgeschäfte des Verstorbenen ordnen möchten und keine Vollmacht besitzen, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Erbin bzw. der Erbe sind. Dazu ist eine beglaubigte Kopie des Testaments nötig. Falls Sie keinen genauen Überblick über die Konten haben, müssen Sie bei den einzelnen Bankenverbänden schriftlich nachfragen.
Um Versicherungen kümmern Die meisten Versicherungen enden mit dem Todesfall. Sie sollten die Versicherung möglichst schnell über den Tod Ihres Angehörigen informieren. Versicherungsbeiträge werden erst ab dem Datum erstattet werden, ab dem die Mitteilung eingeht.
Krankenkasse und Pflegeversicherung Melden Sie Ihren Angehörigen ab und geben Sie die Krankenversicherungskarte zurück. Falls Sie bei Ihrem Angehörigen familienversichert waren, haben Sie weiterhin Versicherungsschutz. Sie sollten sich jedoch schnellstmöglich informieren, wie Sie sich zukünftig am besten krankenversichern.
Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung Sie erlöschen zwei Monate nach dem Todesfall, es sei denn die Erben übernehmen die Wohnung mitsamt Einrichtung.
Kfz-Versicherung Sie wird auf die Erben des Autos übertragen. Beim Ummelden kann die Versicherung gewechselt werden, beim Verkauf gekündigt.
Um Rentenkasse kümmern Als Witwe oder Witwer haben Sie Anspruch auf eine Witwenrente. Sie wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss bei der Rentenversicherung beantragt werden. In den ersten drei Monaten nach dem Tod kann Ihnen die Rente Ihres verstorbenen Partners in voller Höhe weiter ausgezahlt werden. Das müssen Sie beim Rentenservice der Deutschen Post veranlassen. Tun Sie dies nicht zeitnah, wird Ihnen dieser Betrag erst nach Berechnung der Witwenrente über den Rentenversicherungsträger ausbezahlt.
Behördengänge machen Sind Sie Erbin oder Erbe, informieren Sie innerhalb von drei Monaten das zuständige Finanzamt über den Tod Ihres Angehörigen. Es berechnet die Höhe der Erbschaftssteuer. Hat ein Notar oder Gericht ein Testament eröffnet, übernehmen diese unter Umständen das Informieren des Finanzamtes. Ist Ihr verstorbener Angehöriger alleinstehend gewesen, müssen Sie unter Umständen noch eine Steuererklärung für die Zeit bis zum Todestag abgeben. Sammeln Sie die dafür notwendigen Unterlagen rechtzeitig.
Wichtige Dokumente sammeln Legen Sie eine Akte mit Dokumenten an, die nach dem Tod Ihres Angehörigen angefallen sind, wie zum Beispiel Sterbeurkunde, Grabnutzungs- und -pflegeverträge, Abrechnungen.
Räumung der Wohnung Kündigen Sie die Wohnung Ihres Angehörigen, falls ein Mietverhältnis bestand, das Sie nicht weiter nutzen möchten. Dafür gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Sind Sie gemeinsame Mieter der Wohnung, geht das Mietverhältnis auf Sie über. Kündigen Sie Energie- und Wasserversorgung, Telefonverträge und Versicherungsverträge. Bewahren Sie wichtige Unterlagen aus der Wohnung des Verstorbenen auf und überlegen Sie, ob Sie Teile der Einrichtung verkaufen oder weitergeben möchten, bevor Sie die Wohnung räumen oder räumen lassen.
Räumung des Pflegeheimzimmers Der Vertrag mit dem Pflegeheim endet am Tag des Todes. Wie lange das Heim den Besitz Ihres Angehörigen aufbewahrt, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Sprechen Sie mit der Heimleitung, bis wann das Zimmer des Verstorbenen geräumt werden soll.
Um Profile in Sozialen Medien kümmern Falls Sie die Zugangsdaten zu den Profilen nicht kennen, können Sie die Unternehmen schriftlich über den Todesfall informieren und um Löschung der Konten bitten.
Was Sie etwa sechs Wochen nach dem Todesfall erledigen sollten
Grab aufräumen Räumen Sie den Grabschmuck ab und kümmern Sie sich um ein vorläufiges Grab.
Grabpflege organisieren Falls Sie das Grab nicht selbst bepflanzen möchten, können Sie eine Friedhofsgärtnerei damit beauftragen.
Was Sie etwa sechs Monate nach dem Todesfall erledigen sollten
Grab herrichten Beauftragen Sie einen Steinmetz für die Grabeinfassung und den Grabstein.
Hinweis
Im 1. Teil der Checkliste erfahren Sie, was in den ersten Tagen nach einem Todesfall zu tun ist.
Über die Autorin
Silke Jäger ist freie Journalistin und Texterin für Gesundheitsinformationen.
https://www.angehoerige-pflegen.de/wp-content/uploads/2020/01/checkliste-todesfall-1500x630-1.png6301500Peter Carquevillehttps://angehoerige-pflegen.de/wp-content/uploads/2016/11/Logo_AP_neu-300x119.jpgPeter Carqueville2020-01-12 18:43:302020-01-31 10:15:33Worum Sie sich nach einem Todesfall kümmern müssen – Checkliste
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, ist das Gefühlschaos groß und die Trauer über den Verlust beherrschend. Ausgerechnet in dieser schwierigen Situation gibt es viel zu tun und zu ordnen: von der Beerdigung bis zum Nachlass. Nicht alles muss jedoch sofort nach dem Todesfall erledigt werden. Dieser Beitrag hilft Ihnen zu sortieren: Was ist nach dem Tod eines Angehörigen dringend und was kann warten?
Was Sie sofort erledigen sollten, wenn der Tod des Angehörigen eintritt
Totenschein Verständigen Sie einen Arzt. Wenn Ihr Angehöriger zu Hause verstorben ist, kann das Ihr Hausarzt sein oder der diensthabende Arzt des Bereitschaftsdienstes. Ist Ihr Angehöriger während eines Klinikaufenthaltes oder im Hospiz verstorben, übernimmt das Haus die Verständigung. Der Arzt stellt den Tod offiziell fest und bescheinigt dies per Totenschein. Den Totenschein benötigen Sie, um die Sterbeurkunde zu beantragen.
Angehörige und Freunde informieren Sagen Sie anderen Familienmitgliedern und Freunden Bescheid. Delegieren Sie gegebenenfalls diese Aufgabe an ein anderes Familienmitglied, wenn Sie dadurch zu sehr aufgewühlt werden.
Arbeitgeber informieren Bei Todesfällen im engsten Familienkreis können Sie in der Regel einige Tage Sonderurlaub nehmen.
Unterlagen bereithalten Suchen Sie wichtige Unterlagen zusammen. Dazu gehören:
Personalausweis
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Krankenversichertenkarte
Renteninformation
Versicherungspolicen
Verfügungen, wie zum Beispiel Testament, Organspendeausweis, Willenserklärungen zur Bestattung
Verträge, wie zum Beispiel Vorsorgeverträge mit Bestattungsinstituten
Bestatter kontaktieren Hat Ihr Angehöriger einen Vorsorgevertrag mit einem Bestatter abgeschlossen? Falls nicht, können Sie mit einem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl Kontakt aufnehmen. Das Institut unterstützt Sie bei den weiteren Schritten. Besprechen Sie, welche Aufgaben der Bestatter übernehmen soll. Nehmen Sie gegebenenfalls ein Familienmitglied oder einen Freund mit zum Gespräch. Dann können Sie gemeinsam überlegen, wie die nächsten Schritte aussehen sollen. Ist Ihr Angehöriger zu Hause verstorben, besteht die Möglichkeit, den Leichnam dort 36 Stunden lang aufzubahren. Das Bestattungsinstitut holt den Toten anschließend ab.
Praxistipp
Die Kosten der Bestattung müssen die Erben tragen.
Versicherungen informieren Hatte Ihr Angehöriger eine Lebensversicherung und eine Sterbegeldversicherung, so müssen Sie diese unverzüglich über den Tod informieren. Diese Versicherungen behalten sich vor, die Todesursache zu prüfen. Versicherungen können die Auszahlung von Geldern verweigern, wenn sie zu spät informiert werden. Sie können im ersten Schritt dort anrufen und nachfragen, welche Unterlagen die Versicherungen benötigen. Kopieren Sie die Unterlagen und versenden Sie sie per Einschreiben mit Rückschein.
Was Sie in den ersten beiden Tagen nach dem Tod des Angehörigen erledigen sollten
Bestattungsvertrag abschließen Nach dem ersten Kontakt mit dem Institut müssen im nächsten Schritt die Aufgaben, die der Bestatter übernehmen soll, vertraglich geregelt werden. Das können Aufgaben sein, wie:
Eine Todesanzeige in der Zeitung aufgeben (zuvor bei Layout und Formulierung beraten und unterstützen)
Bei Organisation der Trauerfeier beraten und unterstützen
Den Leichnam in die Leichenhalle überführen und aufbahren
Entscheidungen zur Aufbahrung treffen Dazu gehören:
Auswahl des Aufbahrungsortes: zu Hause oder in der Leichenhalle
Wahl der Totenbekleidung
Auswahl des Sarges
Ggf. Auswahl der Urne
Entscheidungen zur Bestattung und Trauerfeier treffen Dazu gehören:
Gästeliste und Einladungen
Blumenschmuck
Bewirtung und Lokalität
Liedauswahl
Laudatoren
Bestattungsform
Praxistipp
Für die Organisation der Bestattung haben Sie mehr Zeit als 48 Stunden. Besprechen Sie mit den anderen Angehörigen, wie Sie die Trauerfeier gestalten möchten. So fällt Ihnen die Organisation leichter.
Sterbeurkunde ausstellen lassen Das Standesamt benötigt dafür den Totenschein, den Personalausweis, die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde bzw. das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners.
Praxistipp
Zuständig ist das Standesamt am Sterbeort, nicht am Wohnort. Am besten lassen Sie sich die Sterbeurkunde gleich in mehrfacher Ausfertigung ausstellen. Sie brauchen das Dokument für viele Erledigungen bei Ämtern und mit Unternehmen.
Ums Testament kümmern Ist ein Testament vorhanden, müssen Sie es nach dem Tod beim Nachlassgericht des Amtsgerichts am Wohnort des Verstorbenen abgeben. Das Nachlassgericht setzt einen Termin zur Testamentseröffnung an und benachrichtigt die Erben.
Wohnung versorgen Kümmern Sie sich um Haustiere und Pflanzen. Stellen Sie Strom, Gas und Wasser ab.
Benachrichtigungen Informieren Sie folgende Stellen:
Krankenkasse
Pflegedienst
Lebens- und Unfallversicherung
Pfarramt (wenn Sie kirchlichen Beistand wünschen)
Arbeitgeber des Verstorbenen
Hinweis
Im 2. Teil der Checkliste erfahren Sie, was rund um Bestattung, Trauerfeier und Grabpflege zu erledigen ist.
Über die Autorin
Silke Jäger ist freie Journalistin und Texterin für Gesundheitsinformationen.
https://www.angehoerige-pflegen.de/wp-content/uploads/2018/05/Bild2_ChecklisteTodesfall.jpg35095262Peter Carquevillehttps://angehoerige-pflegen.de/wp-content/uploads/2016/11/Logo_AP_neu-300x119.jpgPeter Carqueville2018-05-29 17:42:082020-01-31 10:15:42Tod eines Angehörigen: Was Sie in den ersten beiden Tagen erledigen sollten
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