Sozialhilfe: Wann wird finanzielle Hilfe geleistet?
Frau Pähns, wird eine Person pflegebedürftig, summieren sich schnell große Beträge. Wer bezahlt, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und die Rente dafür nicht ausreichen?
Die Leistungen der Pflegeversicherung sin der Höhe begrenzt. Kann damit der individuelle pflegerische Bedarf, also zum Beispiel der Pflegedienst, die Tagespflege oder die vollstationäre Pflege, nicht vollständig bezahlt werden, können die weiteren Kosten über das Sozialgesetzbuch, kurz SGB XII, also über die Sozialhilfe, abgedeckt werden.
Wann unterstützt mich das Sozialamt? Muss das eigene Vermögen dafür zunächst ganz aufgebraucht werden?
Die Leistungen nach dem SGB XII sind individuell verschieden. Die jeweiligen Sozialämter beraten aber jede Person zu ihrer Situation. Grundsätzlich ist die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII einkommens- und vermögensabhängig. Übersteigt das Vermögen die Grenzwerte, wird normalerweise auch keine Sozialhilfe gezahlt. Für die antragstellende Person gilt eine Freigrenze von 5.000 Euro als Gesamtvermögen. Dieser Betrag erhöht sich bei einem Ehepaar, einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder bei einer Lebensgemeinschaft, um weitere 5.000 Euro. Leben Kinder mit im Haus, kann die Freigrenze noch einmal um 500 Euro pro Kind steigen.
Und wie ist es mir eigenem Einkommen?
Hier ist die Einkommensgrenze maßgeblich. Diese berechnet sich aus dem doppelten Regelsatz der Sozialhilfe, derzeit sind das 832 Euro, den Unterkunftskosten und einem Familienzuschlag von rund 290 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person. Übersteigt das Einkommen diese grenze, ist die Aufbringung der Mittel in angemessenem Umfang zuzumuten.
Gelten diese Grenzen auch für Personen mit einem besonders hohen Pflegebedarf?
Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 oder blinde Menschen müssen höchstens 40 Prozent des Übersteigungsbetrags selbst bezahlen. Pflegebedürftige, die in einer vollstationären Einrichtung leben, müssen ihr gesamtes Einkommen für die Heimkosten einsetzen und bekommen wegen der Vollversorgung auch lediglich eine Art „Taschengeld“ von rund 110 Euro monatlich.
Was ist mit Versicherungen, zum Beispiel einer Lebensversicherung? Müssen diese aufgelöst werden?
Ja, denn diese zählen auch zum Vermögen. Dazu gehören auch Lebensversicherungen oder Sterbegeldversicherungen als Kapitalversicherungen. Eine Ausnahme sind die geförderten Lebensversicherungen, also die sogenannten Riester-Verträge.
Was ist, wenn man zum Beispiel ein Haus besitzt, in dem man weiterhin wohnt. Muss man dieses verkaufen, um Leistungen der Sozialhilfe zu bekommen?
Wenn die antragstellende Person ein Einfamilienhaus besitzt und in diesem weiterhin wohnt, gehört diese Immobilie zum geschützten Vermögen, das heißt, es wird nicht in die Anspruchsberechnung einbezogen. Dasselbe gilt, wenn bei einem Ehepaar oder einer Lebenspartnerschaft eine Person in einer Einrichtung lebt und der Partner im Haus verbleibt. Weitere Immobilien sind aber nicht geschützt.
Müssen Kinder für die Eltern finanziell einspringen, wenn diese die Pflegekosten nicht stemmen können?
Soweit die unterhaltspflichtigen Kinder über ein ausreichendes Einkommen verfügen, kann das Sozialamt einen Beitrag zu den Pflegekosten verlangen. Das ändert sich nun mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz. Damit sollen Angehörige erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro brutto Unterhaltszahlungen leisten müssen.
Wie ist es mit anderen Verwandten, zum Beispiel der Schwester oder dem Onkel? Können sie in die Pflicht genommen werden?
Nein, sie müssen nicht einspringen.
Kann man schon vor der Pflegebedürftigkeit finanziell vorsorgen, zum Beispiel mit einer speziellen Versicherung?
Ja, man kann privat vorsorgen. Diverse Versicherer bieten Zusatzpflegeversicherungen an. Die Stiftung Warentest hat im Oktober 2017 einige Angebote geprüft und bewertet.
Wie hoch ist die Gefahr, als Pflegebedürftiger oder pflegender Angehöriger zum Sozialfall zu werden?
Das ist immer vom Einzelfall und von den individuellen Verhältnissen abhängig. Fakt ist, dass die Pflegeversicherung trotz laufender Leistungsverbesserungen in der Regel nur einen Teil der durch die Pflege entstehenden Kosten abdeckt. Reicht dann das eigene Einkommen nicht aus und wurde nicht vorgesorgt, stehen die Leistungen der Sozialhilfe zur Verfügung.
Pflegende Angehörige müssen oft ihren eigentlichen Beruf aufgeben und zahlen dann nichts mehr in die Rente ein. Was bedeutet die Pflegetätigkeit für die eigene Rente?
Unter bestimmten Voraussetzungen, das ist abhängig vom Pflegegrad, den notwendigen Pflegestunden und ob die Pflegeperson noch einer versicherungspflichtigen Arbeit nachgeht, übernimmt in solchen Fällen die Pflegekasse die Beiträge für die Rentenversicherung. Maßgeblich für die Höhe des Betrags ist der Pflegegrad der zu pflegenden Person.
Wie können pflegende Angehörige hier vorsorgen?
Wir raten allen Betroffenen und Angehörigen, die Beratungsstellen der Kranken- und Pflegekassen in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus bieten die Pflegestützpunkte in den Landkreisen und Kommunen eine unabhängige Beratung an. Zusätzlich gibt es in vielen Kommunen Beratungsstellen, die ihre Bürger umfassend über das Thema Alter und Pflege informieren und notwendige Kontakte herstellen können.