Sinneseinschrän­kun­gen im Alter: Wenn die Sinne nachlassen

Im Alter ist vieles im Körper im Wandel, das gilt auch für die Sinneswahrnehmung. Speisen schmecken nicht mehr so würzig, leise Stimmen werden oft kaum noch wahrgenommen, das Tastempfinden lässt nach und die Sicht auf die Welt verändert sich im wahrsten Sinne des Wortes.

Doch was führt zu diesen Sinneseinschränkungen und welche Hilfsmittel sind im Pflegealltag dann nützlich?

Warum lassen die Sinne im Alter nach und wie macht sich das bemerkbar?

Die Leistungsfähigkeit der Sinne lässt im Alter auf natürliche Weise nach, Krankheiten spielen dabei nicht immer eine Rolle. In der Altersgruppe zwischen 70 und 79 Jahren zeigten 40 Prozent der Teilnehmer einer Untersuchung eine Funktionsstörung ihrer Sinne, bei über 25 Prozent waren sogar mehrere Sinne betroffen.

Lassen Sie uns einen Blick auf die verschiedenen Sinne werfen und entdecken, wie sich die Einschränkungen bei Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen bemerkbar machen können.

Sinneseinschränkungen: Wenn das Hörvermögen nachlässt

Bei jedem Menschen, auch bei Gesunden, kommt es im Laufe des Lebens zu einem Abfall der Hörschwelle. Durchschnittlich büßen Personen ab dem 60. Lebensjahr ein Dezibel pro Jahr ein. Zur Einordnung: 0 Dezibel ist die sogenannte Hörschwelle, ab der Menschen Geräusche wahrnehmen. Eine normale Unterhaltung kommt in etwa auf einen Geräuschpegel von 50 Dezibel, ein Staubsauger kommt auf Werte zwischen 70 und 90 Dezibel.

Der Hörverlust ist auf die Abnutzung der Haarzellen in den Ohren zurückzuführen, was dafür sorgt, dass die Schallverarbeitung nicht mehr so gründlich wie gewohnt erfolgt. Ältere Menschen nehmen die akustischen Reize also nicht mehr so exakt wahr.

Außerdem haben Experten festgestellt, dass ein Hörverlust im Alter auch an der nachlassenden Aufmerksamkeit liegt. Sich auf das Hören zu konzentrieren, ist schließlich wichtig, um sich währenddessen nicht von anderen Reizen, zum Beispiel einem vorbeilaufenden Hund, ablenken zu lassen.

So machen sich Hörverluste bemerkbar: Ihr Angehöriger beklagt sich wahrscheinlich nicht darüber, dass er schlecht hört. Vielmehr gibt er an, dass der Kommunikationspartner undeutlich spricht (nuschelt). Ähnlich klingende Wörter wie „kaum“ oder „Raum“ kann Ihr Familienmitglied nur mit Mühe oder gar nicht auseinanderhalten.

Sinneseinschränkungen: Wenn das Sehvermögen nachlässt

Auch die Sehfähigkeit lässt im Alter auf natürliche Weise nach. Ab dem 45. Lebensjahr stellt sich bei vielen Menschen die sogenannte Altersweitsichtigkeit ein. Sie entsteht, weil die Elastizität der Augenlinse abnimmt. Eine entscheidende Veränderung betrifft das Kontrastempfinden – ab dem 60. Lebensjahr gelingt es Personen nicht mehr so gut, Hell-Dunkel-Unterschiede zu erfassen.

Hinzu kommen Probleme mit dem nächtlichen Sehen, zum Beispiel beim Autofahren, und eine erhöhte Blendempfindlichkeit. Für all diese Veränderungen gibt es unterschiedliche Gründe, die sich von einer abnehmenden Pupillenweite bis hin zu einer Eintrübung der Linse erstrecken.

So machen sich Sehverluste bemerkbar: Ihr Familienmitglied hält Bücher oder Zeitschriften beim Lesen auffällig weit weg. Vielleicht gibt Ihr Angehöriger auch an, dass ihn entgegenkommende Autos blenden oder Gesichter nur schlecht erkennbar sind. Manche Menschen mit Einschränkungen des Sehvermögens verletzen sich auch auffällig oft, sie stolpern oder laufen mit dem Fuß gegen den Türrahmen.

Sinneseinschränkungen: Wenn das Geruchsvermögen nachlässt

Es ist wenig verwunderlich, dass das Riechvermögen im Alter ebenfalls nachlässt. Schließlich kommt es auch hier zu vielen Veränderungen. Wussten Sie jedoch, dass Menschen, die 80 Jahre alt sind oder älter, häufig beinahe gar nichts mehr riechen können? Das trifft einer Untersuchung zufolge auf wenigstens ein Drittel zu.

Ein Absinken der Nasenspitze, ein Verlust von Riechzellen und eine Veränderung des Nasensekrets, das die haarähnlichen Fortsätze der Riechzellen umgibt, können den Geruchssinn einschränken.

So machen sich Geruchsverluste bemerkbar: Ihr Angehöriger gibt an, den Lieblingsduft des Parfüms nicht mehr riechen zu können. Auch ein Geruch, der aus der Küche kommt, ist für Ihr Familienmitglied kaum oder gar nicht mehr wahrnehmbar. Das Gleiche gilt für den Duft von Blumen, die Sie gemeinsam auf einem Spaziergang entdecken.

Sinneseinschränkungen: Wenn das Geschmacksvermögen nachlässt

Das Alter macht auch vor dem Geschmackssinn nicht halt. Grundsätzlich können wir die Geschmäcker süß, sauer, salzig, bitter und umami (fleischig) voneinander unterscheiden. Altersbedingt bildet sich jedoch der Geschmackssinn zurück, was sich insbesondere auf die Qualitäten salzig und bitter auswirkt.

Für diese Form der Sinneseinschränkung gibt es ebenfalls mehrere Gründe. Zum einen nehmen die Geschmacksknospen im Mundbereich im Alter ab. Zum anderen gibt es Veränderungen in der Speichelproduktion sowie -zusammensetzung. Einen wichtigen Einfluss hat auch das Riechvermögen – wer weniger riecht, schmeckt auch weniger.

So machen sich Geschmacksverluste bemerkbar: Ihr Familienmitglied beschreibt Gerichte als fade und würzt häufig nach? Das kann auf einen Geschmacksverlust hindeuten. Auch eine länger anhaltende Appetitlosigkeit oder eine verringerte Nahrungsaufnahme können durch ein fehlendes Geschmacksvermögen entstehen.

Sinneseinschränkungen: Wenn das Tastvermögen nachlässt

Bereits ab dem 20. Lebensjahr nimmt die sogenannte Wahrnehmungsgüte, also die Qualität der Wahrnehmung, ab. Ganz konkret sind es ein Prozent pro Jahr in Bezug etwa auf taktile Berührungsreize an den Fingerspitzen.

Bei taktilen Berührungsreizen handelt es sich um sensorische Reize, die durch den Kontakt mit der Haut wahrgenommen werden. Ein Grund für diese Sinneseinschränkung ist die zahlenmäßige Abnahme spezialisierter Rezeptoren, die für die Wahrnehmung von Druck und Berührung wichtig sind. Außerdem spielen Abbauprozesse der Nervenzellen eine Rolle.

So machen sich Tastverluste bemerkbar: Durch einen eingeschränkten Tastsinn hat Ihr Angehöriger womöglich Probleme damit, Knöpfe zu schließen, ein Gurkenglas zu öffnen oder das Besteck zu halten. Beim Berühren von Textilien oder beim Umgang mit Haustieren vermisst Ihr Familienmitglied womöglich das Tasterlebnis. Achtung: Der Tastsinn ist eng mit dem Gleichgewichtssinn verknüpft – Menschen mit einem eingeschränkten Tastvermögen haben auch eine höhere Sturzgefahr.

Gut zu wissen

Sinneseinschränkungen können weitreichende Folgen haben – sie erhöhen Experten zufolge das Risiko für Depressionen und soziale Isolation. Genau deshalb ist es wichtig, individuell auf Ihren Angehörigen und seine Bedürfnisse einzugehen. Das klappt beispielsweise mit Tipps für den Pflegealltag bei Sinneseinschränkungen und mit speziellen Übungen, um die Sinne zu schärfen.

Diese Hilfsmittel erleichtern den Pflegealltag bei Sinneseinschränkungen

Früher oder später von einer oder mehreren Sinneseinschränkungen betroffen zu sein, ist keine schöne Aussicht. Allerdings gibt es viele Hilfsmittel, die Betroffenen das Leben mit eingeschränkten Sinnen erleichtern.

  • Hilfsmittel bei eingeschränktem Hörvermögen: Hörgeräte, Hörverstärker, Lichtwecker, Spracherkennungsprogramme
  • Hilfsmittel bei eingeschränktem Sehvermögen: Brille, Kontaktlinsen, Bildschirmleseprogramme, Vergrößerungssoftware für den Bildschirminhalt, sprachgesteuerte Assistenten für das Internet, elektronische Lupen, Großtastentelefone, sprechende Uhren
  • Hilfsmittel bei eingeschränktem Geruchsvermögen: Rauch- oder Gasdetektoren, spezielle Düfte für Riechtraining, Gewürzvielfalt
  • Hilfsmittel bei eingeschränktem Geschmacksvermögen: Hier gibt es praktisch keine Hilfsmittel – die Verwendung verschiedener Kräuter und Gewürze sowie eine Ernährungsberatung sind sinnvoll.
  • Hilfsmittel bei eingeschränktem Tastvermögen: Perlenbälle, Gehhilfen wie Gehstöcke, spezielle Küchenhilfsmittel wie Dosenöffner, Knöpfhilfe

Übrigens: Der behandelnde Arzt, ein Sanitätshaus oder Pflegeberater können Sie zu geeigneten Hilfsmitteln beraten. Auch Online-Pflegekurse vermitteln wichtiges Wissen rund um spezielle Pflegesituationen. Sind die Hilfsmittel medizinisch notwendig und stellt ein Mediziner eine Verordnung aus, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die technischen Geräte und Hilfen im Alltag.

Alles zum Hilfsmittel Hörgerät lesen Sie in unserem Beitrag “Hörgeräte: Die Welt mit besseren Ohren hören” inklusive einer Checkliste mit Tipps, wie Sie sich und Ihren Angehörigen auf den Termin mit dem Hörgeräteakustiker vorbereiten können.

Wie Sie auf konkrete Sinneseinschränkungen Ihres Angehörigen eingehen können, verraten wir Ihnen im nächsten Teil unserer kleinen Serie: “Sinneseinschränkungen: Tipps für den Pflegealltag”.

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