Pflegehilfsmittel: Auswahl und Beantragung

Pflegehilfsmittel: Auswahl und Beantragung

Ein Hilfsmittel soll die Pflege eines pflegebedürftigen Menschen erleichtern und gleichzeitig die Gesundheit der Pflegeperson schonen. Es hilft Ihnen als Angehöriger, überflüssige Belastungen zu vermeiden (z. B. unnötiges Heben). Hilfsmittel können, schlau eingesetzt, häufig Konflikte verhindern, die durch tatsächliche oder vermeintliche Bevormundung entstehen. Alles, was der Pflegebedürftige (wieder) alleine tun kann, entlastet Sie als Angehöriger. Es macht Sie freier.
Ein älterer Mann stützt sich auf einen Rollator
© iStock.com | kali9

Für die pflegebedürftige Person ist ein Hilfsmittel nicht nur praktisch entlastend. Es ist der Schlüssel zu mehr Selbstbestimmung und damit für die persönliche Lebensqualität. Liebe Gewohnheiten können erhalten werden, etwa ein Wannenbad, ein Spaziergang im Park, der Besuch der Oper oder des Stammtischs. Die erlebte Unabhängigkeit, und sei es nur in Teilbereichen seines Lebens, stärkt das Selbstwertgefühl eines Pflegebedürftigen. Damit lassen sich alters- oder krankheitsbedingte Einschränkungen leichter verkraften. Gefühle von Verlust, Abhängigkeit und Einsamkeit werden auf ein Minimum reduziert.

Welche Hilfsmittel gibt es?

Es gibt Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Als grobe Faustregel gilt: Allgemeine Hilfsmittel sollen Beeinträchtigungen ausgleichen und Pflegebedürftigkeit verhindern. Pflegehilfsmittel sollen im Falle einer vorhandenen Pflegebedürftigkeit die Versorgung erleichtern und Selbstbestimmung fördern. Eine genaue Zuordnung zeigt der Hilfsmittelkatalog der Kassen.

Hilfsmittel können technisch sein (z. B. eine Gehhilfe, eine Hörhilfe, ein Badewannenlift) oder zum Verbrauch bestimmt (z. B. Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel). Die Art des Hilfsmittels entscheidet, wie und wo ein Antrag gestellt werden muss und wer die Kosten dafür übernimmt.

Auswahl eines Hilfsmittels

Das Hilfsmittelangebot ist für Sie als Angehöriger nicht zu überblicken. Lassen Sie sich daher fachlich beraten. Ansprechpartner hierfür sind Ihr Hausarzt, Ihre Apotheke, die Krankenkasse, ein Fachgeschäft für Sanitätsbedarf und Ihr ambulanter Pflegedienst.

  • Die Kassen haben Verträge mit bestimmten Fachgeschäften, in denen Preisnachlässe verhandelt sind. Fragen Sie also nach deren Partnern.
  • Beschreiben Sie, welche Alltagssituation Schwierigkeiten macht.
  • Wer soll das Hilfsmittel benutzen (Sie oder der Pflegebedürftige selbst)?
  • Schildern Sie, welche Fähigkeiten noch vorhanden sind, welche nicht.
  • Wo soll das Mittel zum Einsatz kommen (Innenbereich/Außenbereich)?
  • Sind besondere Dinge zu beachten? (z. B. Muss ein Rollstuhl faltbar sein? Sind bei einem Badelift Rücken- oder Armlehnen nötig?)
  • Lassen Sie sich Hilfsmittel zeigen, probieren Sie diese aus.
  • Überzeugt Sie ein Vorschlag nicht, fragen Sie nach Alternativen.
  • Fragen Sie nach Preisunterschieden bei verschiedenen Modellen eines Hilfsmittels.

Wer bezahlt das Hilfsmittel?

Je nach Hilfsmittelgruppe (Eintrag im Hilfsmittelkatalog) ist entweder die Krankenkasse oder Pflegekasse für die Finanzierung zuständig. Nach der Beratung durch Hausarzt oder Sanitätsgeschäft wissen Sie, an wen Sie sich im konkreten Fall wenden müssen.

Wichtig zu wissen:

  • Hilfsmittel gibt es in verschiedenen Ausführungen und Preisklassen. Grundsätzlich gilt: Kassen bezahlen eine Grundversorgung. Sind teurere Hilfsmittel gewünscht, muss das stichhaltig begründet werden oder man bezahlt die Differenz privat.
  • Warten Sie den Bescheid zur Kostenübernahme ab. Sie riskieren sonst, dass Sie die Kosten alleine tragen müssen.
  • Auch bei Genehmigung eines Hilfsmittels müssen Sie einen Eigenbeitrag leisten. Für technische Hilfsmittel muss der Pflegebedürftige z. B. einen Eigenanteil von 10%, maximal jedoch 10,00 Euro zuzahlen (DAK).
  • Für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Betteinlagen) übernimmt die Kasse bis zu 40 Euro pro Monat. Ein Mehrbedarf ist nicht gedeckt.

Wie beantrage ich und wo?

Hilfsmittel müssen bei der Krankenkasse beantragt werden. Sie brauchen eine ärztliche Verordnung, also ein Rezept, das Sie dann einreichen. Der Antrag wird von der Kasse geprüft und Sie bekommen einen Bescheid.

Für Pflegehilfsmittel ist die Pflegekasse zuständig. Voraussetzung ist, dass eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde (Pflegegrad). Dann genügt ein formloser Antrag, eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig. Manche Kassen, z. B. die DAK, ermöglichen die Beantragung von Pflegehilfsmitteln über ein Online-Formular.

Wichtig zu wissen:

  • Die Vertragspartner der Krankenkassen übernehmen bei Vorlage der Verordnung häufig die Beantragung Ihres Hilfsmittels.
  • Wenn Sie eine bestimmte Ausstattung bei einem Hilfsmittel benötigen, z. B. Armlehnen, muss das genau so auf dem Rezept vermerkt sein. Sonst bekommen Sie schnell ein Hilfsmittel, was nicht wirklich dem Bedarf entspricht.

Was tun bei Ablehnung eines Antrags?

Sie können Widerspruch bei der Kasse einlegen. Dies muss schriftlich erfolgen und binnen 4 Wochen nach Zustellung der Absage. Sie müssen außerdem begründen, warum Sie von der Notwendigkeit des Hilfsmittels überzeugt sind. Bitten Sie im Zweifel den behandelnden Arzt oder Ihren Pflegedienst um Hilfe bei der Begründung Ihres Einspruchs.

Wichtig zu wissen:

  • Die Krankenkasse darf ein Hilfsmittel ablehnen, wenn eine andere Versorgung einen besseren therapeutischen Nutzen verspricht.
  • Eine Ablehnung aus Kostengründen, z. B. weil der Pflegebedürftige ein sehr hohes Alter hat, ist gesetzlich nicht erlaubt.

Lieferung und Montage

Wurde das Hilfsmittel genehmigt, können Sie es nach Absprache im Fachgeschäft abholen. Sperrige Artikel (z. B. Pflegebett, Rollstühle) werden ins Haus geliefert und montiert. Denken Sie daran, dass ein Hilfsmittel auch sachgerecht genutzt werden muss, damit Sie wirklich Entlastung haben. Wir raten Ihnen deshalb:

  • Seien Sie bei der Lieferung persönlich anwesend
  • Lassen Sie das Hilfsmittel, wo nötig, gleich korrekt einstellen (z. B. Größe, Gewicht).
  • Lassen Sie sich den Umgang mit dem Hilfsmittel genau erklären. Damit vermeiden Sie Bedienungsfehler, die Sie oder Ihren Angehörigen belasten.
  • Üben Sie den Gebrauch einige Male in Anwesenheit des fachkundigen Lieferanten – bis Sie sich sicher fühlen.
  • Fragen Sie nach, wenn Ihnen etwas unklar ist. Nur so können Unfälle vermieden werden.