Pflegeheim: Von daheim ins Heim

Pflegeheim: Von daheim ins Heim

Der Umzug in ein Pflegeheim fällt pflegebedürftigen Menschen oft nicht leicht. Die emotionale Verbundenheit mit dem eigenen Zuhause ist groß. Für pflegende Angehörige ist ein Wohnortwechsel auch ein organisatorischer Kraftakt: Von der Suche nach dem passenden Pflegeheim bis hin zur Auflösung der alten Wohnung gibt es viel zu tun.
Umzugskartons
(c) canva

Organisation: Umzug

Wer bis zum Zeitpunkt eines Umzugs in ein Pflegeheim wenig oder keinen Kontakt zur professionellen Pflegewelt hatte, wird überrascht sein, was alles geregelt werden muss. In kaum einer anderen Situation sind wohl so viele Unterlagen, Nachweise, Anträge, Bescheinigungen und Dokumente notwendig wie beim Umzug in ein Altenpflegeheim.

Glücklicherweise gibt es Hilfen und und Informationen, um diesen Wechsel für alle beteiligten gut hinzubekommen. Der Einzug in eine stationäre Langzeiteinrichtung geht sowohl für den künftigen Bewohner als auch für die Angehörigen mit Hoffnungen und Befürchtungen einher. Vor allem geht es aber um den Wunsch einer angemessenen Versorgung, die zu Hause nicht mehr gewährleistet werden kann. Entscheidet man sich für den Umzug, beginnt eine umfangreiche Organisationsarbeit. Dabei muss der neue Wohnort vorbereitet, der Umzug geplant und der bisherige Wohn- und Lebensort verlassen und gegebenenfalls aufgelöst werden.

Neuen Wohnort vorbereiten und kennenlernen

Die Kontaktaufnahme mit dem Pflegeheim stellt einen wichtigen ersten Schritt dar, um sich ein Bild von dieser und eventuell weiteren Einrichtungen zu machen. Auch ist zu klären, ob und ab wann ein Zimmer oder Apartment frei ist oder wie die Anmeldung erfolgt.
Die „Eintrittskarte“ für eine stationäre Langzeitpflegeeinrichtung ist eine anerkannte Pflegebedürftigkeit. Es muss mindestens ein Pflegegrad 2 vorliegen, um stationäre Leistungen der Pflegekasse zu erhalten.
Daneben sind eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung erforderlich, die bei der Pflegekasse oder beim MDK beantragt wird, sowie ein ärztliches Zeugnis, das der Hausarzt ausstellt.
Auch die medizinische Versorgung im Pflegeheim muss geklärt werden: Was ambulant selbstverständlich ist, gilt nicht automatisch für den stationären Bereich. Oftmals übernehmen Haus- oder Fachärzte zum Beispiel die Versorgung im Pflegeheim nicht, andere wiederum versorgen ihre Patienten weiter. Dies gilt auch für therapeutische Dienste wie Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie. Der Hausarzt und die Krankenkasse sind hierfür Anlaufstellen.

Wer zahlt den Platz im Pflegeheim?

Für das Pflegeheim sind die erwähnten Nachweise wichtig, weil damit ein Teil der Kostenübernahme gewährleistet ist. Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Teilen zusammen: Pflege- und/oder Betreuungsleistungen, Wohnraum, Verpflegung, gegebenenfalls Aufwendungen für weitere Leistungen sowie, je nach Bundesland, eine Ausbildungsplatzumlage. Die Beteiligung der Pflegekasse am finanziellen Aufwand für stationäre Pflegeleistungen ist bundeseinheitlich im Sozialgesetzbuch XI geregelt.
Mit dem Thema Finanzen geht häufig eine hohe emotionale Betroffenheit einher, manchmal bis zu Existenzängsten.
Fakt ist, dass der Eigenanteil in einem Pflegeheim, also der Betrag, den die Person selbst bezahlen muss, sehr hoch ist. Die Einkünfte der Bewohner, wie die Rente oder die Mieteinnahmen aus einer Eigentumswohnung, decken den Betrag oftmals nicht ab.

Der Sozialhilfeträger übernimmt die Kosten, wenn alle anderen Möglichkeiten nicht ausreichen. Alle „Kostenerstattungsleistungen“, die innerhalb des Gesundheitssystems in Anspruch genommen werden können, müssen beantragt werden; meist schriftlich. In der Regel werden die daraufhin genehmigten Leistungen rückwirkend zum Antragsdatum erstattet.

Informationsaustausch mit dem Pflegeheim

Das Pflegeheim benötigt zahlreiche Auskünfte, um den Einzug zu planen und die Person mit ihrer Lebensgeschichte ein wenig kennenzulernen. Bisherige Gewohnheiten, vor allem bezüglich der Körperhygiene und der Beschäftigung, werden erfragt, um die pflegerische Versorgung weiterführen zu können. Anders herum brauchen der künftige Bewohner und seine Angehörigen zahlreiche Informationen, um den Umzug vorzubereiten. Das Pflegeheim hält hierfür Verträge und Übersichtslisten vor, die konkrete Hinweise geben, was zu erledigen ist.

Oftmals kann die einziehende Person die notwendigen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln. Sind bereits Vollmachten oder Betreuungsverfügungen erteilt, erleichtert dies die Organisation, um im Sinne des Bewohners die darin festgelegten Aufgaben zu übernehmen.
Diese Vollmachten sind notwendig, um sich als befugte Person im rechtlichen Sinne ausweisen zu können. Ein verwandtschaftliches oder partnerschaftliches Verhältnis reicht nicht aus, um für eine andere Person rechtlich wirksam entscheiden zu dürfen.

Es hilft, sich einen Überblick zu verschaffen und die wesentlichen Papiere zu ordnen. Telefonlisten, Adressen, Kontaktdaten und Ansprechpartner sind genauso wichtig wie alle persönlichen Dokumente, zum Beispiel Personalausweis, Stammbuch, Reisepass oder Geburtsurkunde sowie Unterlagen zu Versicherungen, Ärzten und anderen Versorgern.

Bisherigen Wohn- und Lebensort auflösen

Je nach bisheriger Wohn- und Lebenssituation sind bei der Auflösung einer Wohnung oder eines Hauses bestehende Verträge zu kündigen. Dazu zählen beispielsweise Mietvertrag, Strom- und Wasseranbieter, Heizung, Telefon-/Internetanbieter oder die GEZ. Im Pflegeheim ist eine Gebührenbefreiung vom Rundfunkbeitrag möglich.
Der Umzug in ein Heim ist meistens ein anerkannter Grund für eine außerordentliche Kündigung. Daueraufträge oder andere regelmäßige Zahlungen müssen bei der Bank beendet oder eventuell geändert werden. Verträge mit ambulanten Hilfsdiensten werden an die Kasse zurückgegeben. Abonnements von Zeitungen oder Zeitschriften sollten um- oder abgemeldet werden.

Mit der Auflösung sind viele Entscheidungen zu treffen: Welche Gegenstände werden mitgenommen, welche gibt man ab, welche entsorgt man? Ein gezieltes Sortieren in vorbeschriftete Kisten kann helfen. Oft ist die Wohnung vollständig auszuräumen, der Zustand ist hinsichtlich der Vorgaben aus dem Mietvertrag zu prüfen. Die Kosten für einen solchen Umzug können bei der Steuererklärung angegeben werden.

Wie bei jedem Wohnortwechsel sind Adressänderungen mitzuteilen. Die Abmeldung, Ummeldung oder Neuanmeldung nach bestimmten Fristen und an den richtigen Stellen ist mit dem Pflegeheim abzustimmen. Ein Nachsendeantrag für die Post und die Information von Familienmitgliedern oder Bekannten kommen hinzu.

Heimstrukturen kennenlernen

Tagesablauf

Während bisher der eigene Lebensrhythmus der rote Faden der Versorgung war, orientiert sich nun Vieles an der Struktur des Pflegeheims.

Zimmereinrichtung

Persönliche Gegenstände, Möbel und Kleidung können und sollen ins Heim mitgebracht werden, wobei Menge, Art und Aufstellung im Zimmer abgestimmt werden müssen, In der Regel halten die Pflegeheime bestimmte Möbel vor. Das Pflegebett, ein Nachtschrank und ein Kleiderschrank sind oft fester Bestandteil.

Wäsche

Kleidungswünsche seitens des Pflegeheims orientieren sich am Wäscheservice. Aufgrund dieser Servicestruktur wird eine große Anzahl von möglichst einfach zu reinigender Kleidung und Wäsche empfohlen, um die Zeiträume zwischen Abholung, Reinigung und Rücklieferung zu überbrücken. Kleidung und Wäsche wird gekennzeichnet, damit sie den einzelnen Personen zugeordnet werden kann.

Grundausstattung

Am Einzugstag ist es hilfreich, nützliche Gegenstände bereits Vor Ort zu haben. Sei eine Uhr oder ein Wecker, ein Kalender, ein Foto oder die Kulturtasche mit Pflegeartikeln. Darüber hinaus sollten notwendige Hilfsmittel wie Brille, Hörgerät, Zahnprothese, Rollstuhl oder Gehhilfe griffbereit sein, damit sich der neue Bewohner von Beginn an verständigen kann und mobil bleibt.

Patientenverfügung

Werden keine anderen Absprachen getroffen, ist ein Pflegeheim angehalten, eine Krankenhauseinweisung einzuleiten, wenn ein medizinischer Notfall vorliegt. In diesem Zusammenhang werden Patientenverfügungen empfohlen. Diese tragen dazu bei, dass der Wille oder auch der mutmaßliche Wille des Bewohners berücksichtigt wird. Auch kann je nach Lebensphase eine Palliativversorgung Thema sein.

Abschied, Erinnerung und Neuausrichtung

Um die zahlreichen einzelnen Aufgaben erledigen zu können, helfen Checklisten und Übersichten. Für weitere Informationen können Anlaufstellen wie Verbraucherzentralen, Pflegekassen, Pflegestützpunkte oder Interessenvertretungen für pflegende Angehörige zur Seite stehen. Vielen hilft es, wenn sie diesen Wechsel nicht alleine bewältigen müssen, zumal eine Wohnortauflösung mit widersprüchlichen Gefühlen einhergeht. Es heißt für alle Beteiligten Abschied nehmen, sich erinnern und gleichzeitig neu ausrichten. Der Wechsel vollzieht sich letztlich rasch, die eigene Aufarbeitung braucht hingegen oftmals sehr viel länger.