Pflegebedürftige sollen mehr Hilfen bekommen

Pflegebedürftige sollen mehr Hilfen bekommen

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines “Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung in einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” beschlossen. Darin enthalten sind u. a. auch mehr Hilfen für Pflegebedürftige im ambulanten Bereich.
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Betroffene können den Plänen zufolge im Pflegegrad 1 bis Ende September den Entlastungsbetrag von 125 Euro flexibler verwenden, z. B. für haushaltsnahe Dienstleistungen. Für alle Pflegebedürftigen gilt: Die bisherige Ansparmöglichkeit von nicht in Anspruch genommenen Entlastungsleistungen wird einmalig um 3 Monate verlängert. Auch der Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld soll erleichtert werden.

Zur Überbrückung von quarantänebedingten Versorgungsengpässen in der ambulanten oder stationären Pflege können stationäre Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen in Anspruch genommen werden.

Über die Pläne muss noch der Bundestag entscheiden. Erste Beratungen sollen in der kommenden Woche erfolgen. Für den 11. Mai ist eine Anhörung terminiert.