Pflegebedürftige sollen mehr Hilfen bekommen
Betroffene können den Plänen zufolge im Pflegegrad 1 bis Ende September den Entlastungsbetrag von 125 Euro flexibler verwenden, z. B. für haushaltsnahe Dienstleistungen. Für alle Pflegebedürftigen gilt: Die bisherige Ansparmöglichkeit von nicht in Anspruch genommenen Entlastungsleistungen wird einmalig um 3 Monate verlängert. Auch der Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld soll erleichtert werden.
Zur Überbrückung von quarantänebedingten Versorgungsengpässen in der ambulanten oder stationären Pflege können stationäre Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen in Anspruch genommen werden.
Über die Pläne muss noch der Bundestag entscheiden. Erste Beratungen sollen in der kommenden Woche erfolgen. Für den 11. Mai ist eine Anhörung terminiert.
Pflegende Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen kostenfreien Schulungskurs. Die Kosten für den zertifizierten Online-Pflegekurs von “Angehörige pflegen” werden von jeder Pflegekasse komplett übernommen.