Petitionsausschuss für Verbesserungen bei der Rente für pflegende Angehörige
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages befürwortet Verbesserungen bei der Rente für pflegende Angehörige. Er verwarf zwar konkrete Forderungen einer bereits 2021 eingebrachten Petition, verabschiedete aber dennoch eine einstimmige Beschlussempfehlung. Danach soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun erwägen, wie die Pflege von Angehörigen bei der Rente besser berücksichtigt werden kann.
Gut Ding will Weile haben. Unter diesem Motto muss man wohl den Beschluss des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages zu einer bereits vor rund zweieinhalb Jahren eingereichten Petition betrachten. Darin hatte die Petentin sich für Verbesserungen bei der Rente für pflegende Angehörige ausgesprochen. Der Ausschuss empfahl nun, die Petition mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu überweisen.
Im Petitionsausschuss werden eingereichte Petitionen zunächst geprüft, ehe die Mitglieder, Abgeordnete des Deutschen Bundestags, eine Beschlussempfehlung an das Parlament aussprechen. Dabei können sie auf sieben Voten zurückgreifen:
- „Überweisung zur Berücksichtigung“ – wenn das Anliegen als begründet und Abhilfe als notwendig erachtet wird
- „Überweisung zur Erwägung“ – wenn das Anliegen noch einmal überprüft und nach Möglichkeiten zur Abhilfe gesucht werden soll
- „Überweisung als Material“ – wenn die Petition etwa in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen oder Verordnungen einbezogen werden soll
- „Schlichte Überweisung“ – wenn die Bundesregierung Kenntnis von der Petition und/oder der Begründung des Ausschusses nehmen soll
- „Kenntnisgabe an die Fraktionen“ – wenn die Fraktionen Kenntnis von einer Petition nehmen sollen, etwa als Anregung für eine parlamentarische Initiative
- „Zuleitung an das Europäische Parlament oder die Landesvolksvertretungen“ – wenn der Ausschuss die Zuständigkeit der Institutionen berührt sieht
- „Abschluss des Verfahrens“ – etwa wenn das Anliegen der Petition in der laufenden Legislaturperiode bereits behandelt worden ist oder eine Petition keinerlei Aussicht auf Erfolg in Form einer Gesetzesänderung oder inhaltlichen Behandlung hat.
Petentin kritisiert Benachteiligung Vollzeiterwerbstätiger
Wer parallel zur Angehörigenpflege einer Erwerbstätigkeit von mehr als 30 Wochenarbeitsstunden nachgehe, „sollte diese zusätzliche Arbeit und Zeit auch bei der Rente als Entgeltpunkte und Arbeitszeit anerkannt“ bekommen, so die Forderung. Dass eine Anerkennung bislang nur für Tätigkeiten bis zu 30 Wochenarbeitsstunden stattfinde, wertete die Petentin als Benachteiligung von in Vollzeit arbeitenden Menschen. Denn es bedeute, dass wer mehr arbeite, nicht dafür belohnt werde.
Ausschuss hält bestehende Regelung für sachgerecht
In seiner Beschlussfassung von Ende September nahm der Ausschuss die Petition grundsätzlich an, verwarf allerdings die konkrete Forderung. In ihrer Begründung verwiesen die Mitglieder darauf, dass die rentenrechtliche Berücksichtigung von Pflegezeiten keinen allgemeinen Nachteilsausgleich für besonders belastete pflegende Angehörige darstelle. Vielmehr ginge es ausschließlich darum, Lücken in der Alterssicherung auszugleichen, die durch Pflegetätigkeiten entstünden. Also etwa, wenn die Erwerbstätigkeit aufgrund der Pflege so erheblich eingeschränkt werden muss, dass neben direkten finanziellen Einbußen auch deutliche Nachteile in der Alterssicherung entstehen.
Wer nicht erwerbsmäßig pflege, so der Ausschuss, aber neben der Versorgung einer oder eines Angehörigen mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbstständig tätig sei, sei aufgrund dieser Pflege nicht gesondert versicherungspflichtig.
Grundsätzliche Unterstützung für Verbesserungen bei der Rente
Im Grundsatz bewerteten die Mitglieder des Petitionsausschusses die bestehende Regelung der Sozialgesetzgebung somit als „sachgerecht“. Allerdings unterstützten sie den grundsätzlichen Wunsch nach Verbesserungen für pflegende Angehörige und plädierten deshalb für die sogenannte Erwägungsüberweisung an das Ministerium für Arbeit und Soziales. Dieses soll sich nun damit befassen, wie die Situation pflegender Angehöriger in der gesetzlichen Rente verbessert werden kann. Die entsprechende Beschlussempfehlung an das Parlament erging einstimmig.
Folgt der Bundestag dem Votum und überweist die entsprechende Petition zur Erwägung, haben das zuständige Bundesministerium und die Bundesregierung in der Regel sechs Wochen Zeit, um sich dazu zu äußern. Gut möglich also, dass das nächste Kapitel in dieser Geschichte nicht erst 2025 geschrieben wird.
Der Petitionsausschuss prüft laut Auskunft des Bundestags jede eingereichte Petition sorgfältig. Dabei werde zwar großer Wert daraufgelegt, das Verfahren möglichst zügig zu betreiben, in Einzelfällen könne es aber zu längeren Prüfzeiten kommen. Grund seien insbesondere Maßnahmen zur Sachaufklärung im Sinne der Petenten, etwa das Ausloten von Lösungsmöglichkeiten, das Einholen zusätzlicher Stellungnahmen oder Ortsbesichtigungen. Die konkreten Bearbeitungszeiträume könnten im Einzelfall deshalb sehr unterschiedlich sein.