Pauschbetrag: Pflegende Angehörige sollen steuerlich entlastet werden
Pflege-Pauschbetrag fast verdoppelt
Demnach wird der Pauschbetrag für die Pflege von Personen mit einem Pflegegrad 4 oder 5 von 924 Euro auf 1.800 Euro pro Kalenderjahr angehoben. Darüber hinaus werden nach Angaben des Bundesfinanzministeriums für die bislang nicht berücksichtigten Pflegegrade 2 und 3 Pflege-Pauschbeträge in Höhe von 600 Euro bzw. 1.100 Euro gewährt.
„Der Pflege-Pauschbetrag soll in erster Linie die nicht bezifferbaren Aufwendungen des Pflegenden für die persönliche Pflege abdecken“, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung.
Pauschbetrag
Ein Pauschbetrag ist ein Sammelbetrag, der pauschal von der Steuer abgesetzt werden kann. Bei der Steuereinforderung soll so der Aufwand für eine genaue Berechnung reduziert werden.
Steuerentlastung in Zahlen
Wie hoch die steuerliche Entlastung ausfallen soll, hat das Bundesgesundheitsministerium in einer Übersicht zusammengestellt:
Steuerentlastung bei ca. 35.000 Euro Bruttolohn im Jahr:
Pflegegrad 2: ca. 180 Euro
Pflegegrad 3: ca. 330 Euro
Pflegegrad 4: ca. zusätzliche 263 Euro (von 277 Euro auf 540 Euro)
Pflegegrad 5: zusätzliche 263 Euro (von 277 Euro auf 540 Euro)
Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Die Neuregelungen sollen ab 1. Januar 2021 gelten.