Neuer Kurzratgeber zu Rechten Pflegebedürftiger

Neuer Kurzratgeber zu Rechten Pflegebedürftiger

Die Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat am Montag einen neuen Kurzratgeber mit dem Titel „Rechte pflegebedürftiger Menschen“ veröffentlicht. Darin fasst sie zusammen, was würdevolle Pflege ausmacht und zeigt 10 Merkmale guter Pflege sowie Rechte pflegebedürftiger Menschen auf.
Neuer Kurzratgeber zu Rechten Pflegebedürftiger
GettyImages/AE Pictures Inc.

Pflegebedürftige Menschen haben laut ZQP das Recht auf eine gute, würdevolle Pflege. Für sie und ihre Angehörigen sei jedoch entscheidend, wie dieses Recht im konkreten Fall gewahrt werde.

Eine Antwort darauf sei jedoch nicht immer einfach, denn Pflegebedürftige, Angehörige, Pflegende, Ärztinnen und Ärzte könnten eine Situation durchaus unterschiedlich bewerten.

Gute Pflege ist keine Ansichtssache

Gute Pflege sei aber nicht nur persönliche Ansichtssache, sondern weise verschiedene nachvollziehbare Merkmale auf, die sich z. B. aus Gesetzen oder fachlichen Leitlinien und Standards ergäben. Pflegebedürftige Menschen könnten erwarten, dass dies bei der Pflege Beachtung findet.

Der Ratgeber gibt nach ZQP-Angaben einen Überblick, welche Grundsatzdokumente relevant sind, wie u. a. die deutsche Pflege Charta. Sie sei das zentrale Grundsatzdokument für eine gute, würdevolle Pflege und erläutere konkret, wie sich die Rechte im Alltag pflegebedürftiger Menschen widerspiegeln sollten.

Interessierte erfahren auch, an welche Stellen sich pflegebedürftige Menschen im Fall von Mängeln in der Pflege oder  Kritik richten können.

Pflegefachfrau sowie ZQP-Geschäftsleiterin für Interventionsentwicklung und Praxistransfer, Daniela Sulmann, sagte dazu:

„Die Rechte pflegebedürftiger Menschen – und damit auch ihre Position als Verbraucherinnen und Verbraucher – sind in den letzten Jahren nach und nach gestärkt und ihre Ansprüche ausgeweitet worden. Ziel muss es sein, diese Rechte bekannter zu machen und pflegebedürftige Menschen oder ihre Vertreterinnen und Vertreter in die Lage zu versetzen, die Situation zu beurteilen und ihre Rechte nötigenfalls einfordern zu können.“

Die derzeitige Situation in der Langzeitpflege zeige, worauf Expertinnen und Experten schon lange hinweisen, dass nämlich mit einer Ausweitung von Ansprüchen und Rechten kein Automatismus für bessere Pflege verbunden ist, so Sulmann weiter.

Grundwerte guter Pflege

Ferner fasse der Kurzratgeber zusammen, was Betroffene und Angehörige zum Thema gute, würdevolle Pflege wissen sollten, bspw. was sie bedeutet und auf welchen Grundwerten sie beruht. So seien Ziele etwa das Wohlbefinden, die Gesundheit und Sicherheit pflegebedürftiger Menschen.

Gute Pflege solle dazu beitragen, möglichst selbstbestimmt und selbstständig leben zu können. Der eigene Willen könne vorab z. B. in einer schriftlichen Patientenverfügung oder der Vorsorgevollmacht festlegt werden, so die Pflegeexpertin.

Den werbefreien Kurzratgeber gibt es kostenlos als Download auf der Website des ZQP.