Neue Pflegegrade ab 2017: Das ändert sich

Neue Pflegegrade ab 2017: Das ändert sich

Seit Januar Jahr 2017 greift eine Reform der Pflegeversicherung: Aus den Pflegestufen sind Pflegegrade geworden. Was hinter dieser neuen Einstufung steckt und welche Änderungen damit zusammenhängen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Pflegegrade
© iStock.com | phototechno

Pflegegrade berücksichtigen auch psychische Faktoren

Erstmals erhalten ab Januar 2017 alle Pflegebedürftigen gleichberechtigt Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung – egal, ob sie von körperlichen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen betroffen sind. Es gibt einen neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit, der geistige Erkrankungen mehr in den Vordergrund rückt. Neu ist, dass psychische und physische Faktoren der Pflegebedürftigkeit gleichgesetzt werden. Bisher wurde hauptsächlich die körperliche Komponente betrachtet, wenn es um die Zuweisung einer Pflegestufe ging. Für Demenzpatienten bedeutete dies häufig eine große Benachteiligung.

Umstellung auf den Pflegegrad: Was Sie jetzt tun müssen

Die Umstellung auf fünf Pflegegrade erfolgt durch eine formale Übertragung der alten Pflegestufen in das neue Modell. Pflegegrad 1 kommt neu hinzu. Nach dem neuen System mit Pflegegraden werden zunächst nur die Menschen begutachtet, die erstmals ab Januar 2017 einen Pflegegrad beantragen. Diejenigen, die bereits eine Pflegestufe haben, werden automatisch umgestuft und müssen dazu nichts unternehmen. Hauptaussage der Politiker dazu ist: „Es wird niemand schlechter gestellt werden.“

Neues Begutachtungsverfahren und bessere Beratung

Bei der Feststellung, in welchen Pfleggerad ein Antragssteller eingestuft wird, gibt es sechs Bereiche, die bewertet werden: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Erkrankungen und Belastungen sowie soziale Kontakte. Für jeden Bereich werden abhängig vom Ausmaß der Beeinträchtigung Punkte vergeben. Sie werden am Ende gewichtet und addiert. Von der Gesamtpunktzahl hängt ab, in welchen Pflegegrad ein Betroffener eingestuft wird.

Da eine Pflegesituation häufig plötzlich eintritt, kommen viele Angehörige unvorbereitet in die Situation, viele Entscheidungen treffen zu müssen und den Alltag neu zu organisieren. Um künftig eine umfassende Beratung vor Ort anbieten zu können, erhalten Kommunen für einen Zeitraum von fünf Jahren hierfür mehr finanzielle Mittel. Wer zukünftig Leistungen bei der Pflegekasse beantragt, erhält dann automatisch das Angebot für eine Pflegeberatung vor Ort.

Bürokratische Hürden wurden abgebaut

Außerdem werden bürokratische Hürden und Antragspflichten abgeschafft. Niemand muss sich mehr selbst darum kümmern, wenn er das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit haben will, denn jeder Pflegebedürftige erhält das Gutachten automatisch.

Für bestimmte Hilfsmittel, wie Badewannenlifter, Gehhilfen oder Duschstühle, muss der Pflegebedürftige keinen separaten Antrag mehr stellen, wenn der Gutachter des MDK derartige Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel konkret empfiehlt, die für den Erhalt der Selbständigkeit im Alltag von Pflegebedürftigen besonders wichtig sind und die es Familienangehörigen leichter machen zu pflegen. Die Empfehlungen werden in dem Gutachten festgehalten und damit automatisch an die Pflegekasse weitergeleitet. Wenn der Pflegebedürftige einverstanden ist, ist der Antrag damit gestellt und es wird in der Regel von der Kasse nicht noch einmal geprüft, ob das Hilfsmittel wirklich gebraucht wird.

Dieser Beitrag ist ein Ausschnitt aus unserem Online-Pflegekurs zum Thema Schlaganfall.