Mehr Vollmachten im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt
So seien im März 41.141 neue Vorsorgevollmachten in dem Register verzeichnet worden, wobei nicht alle auch eine Patientenverfügung enthielten. In den Vormonaten Februar und Januar seien es noch 37.600 bzw. 36.500 gewesen.
Das Zentrale Vorsorgeregister
Im Zentralen Vorsorgeregister, das unter staatlicher Aufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz steht, können Bürgerinnen und Bürger Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen registrieren. Seit 2005 sei hiervon mehr als 4 Mio. Mal Gebraucht gemacht worden, heißt es auf der Webseite des Vorsorgeregisters.
Mai-Ausgabe “Angehörige pflegen” zum Thema Vorsorge
Wie wichtig Vorsorge ist, um für den Ernstfall gut vorbereitet zu sein und seine Angehörigen zu entlasten, erfahren Sie in der Mai-Ausgabe des Magazins „Angehörige pflegen“. Die Ausgabe erscheint am 15. Mai. Lesen Sie darin u. a., auf was Sie bei den unterschiedlichen Vorsorgedokumenten wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung achten sollten und wie wichtig es ist, frühzeitig über persönliche Wünsche mit den Angehörigen zu sprechen.
Pflegende Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen kostenfreien Schulungskurs. Die Kosten für den zertifizierten Online-Pflegekurs von “Angehörige pflegen” werden von jeder Pflegekasse komplett übernommen.