„Konsens über Einführung einer Lohnersatzleistung“ – Interview mit Andreas Hoff
Herr Professor Hoff, können Sie unseren Lesern kurz erklären, welche Funktion der Unabhängige Beirat zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat?
Hoff: Die Aufgabe des Beirats besteht in der kritischen Begleitung und Beratung der Politik der Bundesregierung zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Der Beirat besteht aus 21 Mitgliedern aus Interessenverbänden im Bereich Familie, Pflege, Senioren und Seniorinnen, pflegenden Angehörigen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, gesetzlicher und privater Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Wissenschaft und wurde 2015 auf Grundlage des Familienpflegezeitgesetzes durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ins Leben gerufen.
Wie sieht die Arbeit konkret aus?
Hoff: Der Beirat kommt zweimal jährlich in großer Runde zusammen. Dazu sind auch immer Vertreter aus dem Gesundheitsministerium, dem Ministerium für Arbeit und Soziales und dem Familienministerium eingeladen. Die eigentliche Arbeit erfolgt jedoch in Arbeitsgruppen, die sich regelmäßig treffen. Hier werden Berichtstexte geschrieben und Handlungsempfehlungen formuliert, die dann in den Beiratssitzungen zur Abstimmung eingebracht werden. Derzeit sind es fünf Arbeitsgruppen (AGs).
Mit welchen Themen beschäftigen sich die einzelnen Arbeitsgruppen?
Hoff: Eine AG arbeitet an der Ausgestaltung der von uns geforderten Entgeltersatzleistung für pflegende Angehörige, analog zum Elterngeld. Das war auch unsere Hauptforderung in unserem ersten Bericht. Eine weitere Gruppe beschäftigt sich mit den bestehenden Versorgungsstrukturen und deren Verbesserung sowie dem aktuellen Pflegemix. Daran hängt noch eine viel tiefer gehende Frage: nämlich die, ob die Pflegekultur, die sich in unseren Gesetzen zur Organisation von Pflege wiederspiegelt, überhaupt noch zeitgemäß ist.
Das müssen Sie unseren Leserinnen und Lesern bitte näher erläutern.
Hoff: Nun, die deutsche Politik geht davon aus, dass Pflege und Betreuung der Älteren unserer Gesellschaft und auch pflegebedürftiger Kinder und Jugendlicher durch die Familie, in der Regel Frauen, geleistet wird. Daher ist unsere Pflegeversicherung auch so angelegt, wie sie nun mal ist – nämlich wie eine „Teilkaskoversicherung“, die nur einen Teil der Kosten der Pflege übernimmt.
Und was genau sagen Sie, ist heute nicht mehr zeitgemäß?
Hoff: Weiterhin gilt, dass ein Großteil der Menschen in unserem Land bereit ist, die Pflege von Angehörigen selbst zu leisten. Doch ist das heute überhaupt noch möglich? Denn schließlich sind immer mehr Menschen dazu gezwungen, für einen Arbeitsplatz wegzuziehen. Nicht selten trennen mehrere Hundert Kilometer die hilfebedürftige Person und ihre Angehörigen. Und können wir der mittleren Generation, die gezwungen ist, immer länger im Berufsleben zu bleiben, um das Rentenversicherungssystem zu stützen und eigene Rentenansprüche zu erwerben, auch noch zumuten, selbst zu pflegen? All das muss einmal auf den Prüfstand gestellt werden.
An welchen Themen arbeiten die weiteren Arbeitsgruppen?
Hoff: Eine dritte AG widmet sich der Situation von Eltern mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen. Dies ist eine Gruppe Angehöriger, die in Politik und Forschung sehr wenig Aufmerksamkeit erhält.
Die vierte AG beschäftigt sich mit der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf für kleine und mittelständische Unternehmen. Mehr als 90 Prozent aller Unternehmen in Deutschland sind klein- bis mittelständische Unternehmen; mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in der privaten Wirtschaft arbeiten dort. In den Pflegezeitgesetzen gelten heute noch Ausstiegsklauseln für Betriebe mit weniger als 25 Arbeitnehmern. Das ist aus unternehmerischer Sicht nachvollziehbar, denn eine Freistellung ist für kleinere Betriebe schwieriger zu leisten. Aber da müssen wir dennoch etwas tun, denn es ist eine Ungleichbehandlung zwischen Arbeitnehmern in kleineren Betrieben und denen in Großbetrieben oder im öffentlichen Dienst.
In einer fünften Gruppe betrachten wir die Auswirkung der Corona-Pandemie auf die Angehörigenpflege. So wurden beispielsweise in der Hochphase der Pandemie zahlreiche Unterstützungsangebote wie Tagespflege- oder Kurzzeitpflege-Einrichtungen geschlossen. Für die pflegebedürftigen Personen und ihre Angehörigen bedeutete das Isolation und Mehrbelastung.
Die Pandemie hat auch Ihre Arbeit beeinträchtigt?
Hoff: Ja. Der Beirat hatte im Juni 2019 seinen ersten Bericht an die Bundesregierung übergeben. Über unsere Hauptforderung, nämlich die Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegende, herrschte fast Konsens. Zumindest war es mein Eindruck, dass die damalige Familienministerin Franziska Giffey sehr offen war für diese Anregung. Doch dann kam Corona und seitdem sind Politik und Gesellschaft mit der Pandemie beschäftigt. Diese hat uns zudem Hunderte Milliarden Euro gekostet.
Das bedeutet, Sie passen Ihre Forderung nach einer Entgeltersatzleitung an?
Hoff: Nein, wir rücken davon nicht ab. Es gibt noch Detailfragen, die zu klären sind, beispielsweise die Höhe der Geldleistung, ab welchem Pflegegrad gibt es die Leistung und für welchen Zeitraum?
Pflegende Angehörige haben häufig das Gefühl, dass sie keine Lobby haben und grundsätzlich sehr allein im Pflegealltag stehen. Können Sie das nachvollziehen?
Hoff: Absolut.
Wie entsteht dieser Eindruck bei den Betroffenen und haben Sie eine Idee, wie sich das verändern ließe?
Hoff: Das sehe ich wieder in der Kultur unserer Gesellschaft begründet. Wir haben früh damit angefangen, Pflege zur Privatsache zu erklären. Und wenn es eine Privatangelegenheit ist, gehört sie nicht in die Öffentlichkeit. Ich bin dafür, dass jeder Mensch ganz frei entscheiden kann, ob sie oder er Pflege von Angehörigen selbst übernehmen möchte und kann oder nicht. Aber wenn sie oder er es tut, benötigt sie oder er gesellschaftliche Unterstützung und Anerkennung.
Die Bundestagswahl liegt erst wenige Wochen zurück. Momentan laufen noch Koalitionsverhandlungen. Sehen Sie die Existenz des Beirates durch die neue Regierungsbildung in Gefahr?
Hoff: Keinesfalls, denn der Beirat ist nach § 14 Bestandteil des Familienpflegezeitgesetzes.
Sehen Sie auch Chancen nach der gerade erfolgten Bundestagswahl?
Hoff: Durchaus, denn es liegt ein Strukturfehler in Großen Koalitionen vor. Die Parteien einigen sich in der Regel auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Und das ist nicht die Basis, um eine Gesellschaft voranzubringen. Andersherum bin ich zuversichtlich, dass die neue Regierung eine in die Zukunft gerichtete Koalition wird, die auch die Themen Alterung der Gesellschaft und Pflege angehen wird.
Hintergrund
Der Unabhängige Beirat zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde 2015 ins Leben gerufen. Er besteht aus 21 Mitgliedern, die vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend ernannt werden. Diese sind Vertreterinnen oder Vertreter von fachlich betroffenen Interessenverbänden, Gewerkschaften, Arbeitgebern, Wohlfahrtsverbänden und Seniorenorganisationen sowie der sozialen und der privaten Pflege-Pflichtversicherung. Der erste Bericht des Unabhängigen Beirats an die Bundesregierung erfolgte im Juni 2019. Der zweite Bericht wird im Jahr 2023 vorgelegt.
Zur Person
Prof. Dr. Andreas Hoff (53) ist Professor für Soziale Gerontologie an der Hochschule Zittau/Görlitz und stellvertretender Vorsitzender des Unabhängigen Beirats zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.