Knochendichtemessung – wer trägt die Kosten?
Ärztinnen und Ärzte rechnen Knochendichtemessungen häufig als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) privat ab. Dabei handelt es sich bei der Messung in bestimmten Fällen um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, sodass Patientinnen und Patienten die Kosten nicht selbst tragen müssen.
Knochendichtemessung als Kassenleistung
In den folgenden Fällen können Versicherte die Knochendichtemessung über ihre elektronische Gesundheitskarte abrechnen lassen:
- Sie haben einen Knochenbruch ohne ein entsprechendes Trauma – also zum Beispiel einen Sturz oder Unfall – erlitten und es besteht gleichzeitig der begründete Verdacht auf eine Osteoporose.
- Der Arzt will eine gezielte medikamentöse Behandlung einer Osteoporose beginnen. Dafür muss nicht erst eine Fraktur passiert sein.
- Die Messung der Knochendichte dient der Überprüfung einer laufenden Therapie. Sie kann nach fünf Jahren wiederholt werden, in begründeten Ausnahmefällen aber auch schon früher.
Allerdings dürfen nicht alle Kassenärztinnen und Kassenärzte die Knochendichtemessung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Sie benötigen dafür eine Zusatzqualifikation und die Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) empfiehlt Ratsuchenden, passende Praxen über die Arztsuche der KV im Internet zu suchen oder direkt ihre Krankenkasse um Adressen zu bitten.
Was können Betroffene tun, die trotzdem selbst zahlen sollen?
Wer zum Beispiel Medikamente zur Behandlung einer Osteoporose einnimmt und trotzdem für eine von der Ärztin oder dem Arzt empfohlene Knochendichtemessung selbst aufkommen soll, sollte zunächst mit der Ärztin oder dem Arzt sprechen. Er oder sie darf eine Kassenleistung nicht privat in Rechnung stellen. Im Zweifel können Versicherte Kontakt mit ihrer Krankenkasse aufnehmen und erfragen, ob diese die Kosten übernimmt. Sie sollten bis zur Klärung auf keinen Fall unterschreiben, dass sie bereit sind, selbst für die Knochendichtemessung aufzukommen.
Besteht kein Zweifel daran, dass die Ärztin oder der Arzt eine eigentliche Kassenleistung privat abrechnen will, können sich Versicherte bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung schriftlich beschweren.
Was ist eine Knochendichtemessung und wofür wird sie eingesetzt?
Mit einer Knochendichtemessung bestimmen Mediziner unter dem Fachbegriff „Osteodensitometrie“ den Mineralsalzgehalt der Knochen. Die Untersuchung hilft dabei, festzustellen, ob die Patientin oder der Patient unter Osteoporose leidet und den Verlauf der Erkrankung zu beobachten. Die Messung gibt zudem Hinweise, wie hoch das Risiko für einen Knochenbruch ist. Der Wert allein reicht für die Diagnose und Bewertung allerdings nicht aus – auch die Begleitumstände und Symptome spielen eine Rolle.
Manche Ärztinnen und Ärzte bieten eine Knochendichtemessung zur Früherkennung von Osteoporose als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) an. Der Nutzen dieser Früherkennung ist umstritten und auch von den individuellen Risikofaktoren abhängig. Führt das Ergebnis dazu, dass sich Betroffene aus Angst vor einem Knochenbruch weniger bewegen, kann die Früherkennung sogar schaden. Außerdem wird der Körper dabei einer – wenn auch geringen – Röntgenstrahlung ausgesetzt.
Haben auch Sie Fragen zu gesundheitlichen oder gesundheitsrechtlichen Themen?
Das Team der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) berät Sie gern. Sie können sich direkt an das Beratungsteam der UPD wenden.
Die Beratung ist kostenfrei und steht allen Ratsuchenden unter der Rufnummer 0800 011 77 22 an 80 Stunden in der Woche zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Coronapandemie zu kurzfristigen Änderungen und Einschränkungen kommen kann.
Mehr Informationen über die UPD finden Sie unter www.patientenberatung.de.