Entlassmanagement
Vor allem ältere und gebrechliche Patienten können oftmals nicht ohne Weiteres aus dem Krankenhaus in die eigenen vier Wände entlassen werden. Denn sie sind in vielen Fällen auf eine weitere Versorgung wie zum Beispiel einen Pflegedienst zu Hause, eine Kurzzeitpflege oder eine Rehaklinik angewiesen. Daneben können beispielsweise Hilfsmittel wie Gehhilfen oder Inkontinenzhilfen erforderlich sein.
Das Krankenhaus muss notwendige Anschlussversorgung organisieren
Leider entlassen Krankenhäuser Patienten immer wieder vorschnell, ohne eine bedarfsgerechte und kontinuierliche Weiterversorgung zu organisieren. Angehörige stehen dann oft vor einer Mammutaufgabe, die sie nicht allein bewältigen können. Dann ist es für betroffene Patienten und ihre Angehörigen wichtig zu wissen: Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch darauf, dass das Krankenhaus vor der Entlassung die erforderliche bedarfsgerechte Anschlussversorgung organisiert – das sogenannte Entlassmanagement.
Bedeutung und Ablauf des Entlassmanagements
Mit dem Entlassmanagement soll sichergestellt werden, dass Patienten nach einem stationären Krankenhausaufenthalt eine bedarfsgerechte kontinuierliche Weiterversorgung erhalten, wenn sie diese benötigen. Hierfür muss zunächst der Bedarf des Patienten ermittelt und ein Entlassplan aufgestellt werden. Im Entlassplan legt das Krankenhaus die voraussichtlich erforderlichen Maßnahmen fest. Dabei prüft der Arzt auch, ob er weitere Leistungen wie zum Beispiel Hilfsmittel oder eine Haushaltshilfe verordnen muss. Wenn eine Anschlussversorgung erfolgen soll, muss das Krankenhaus frühzeitig die Personen oder Leistungserbringer kontaktieren, die den Patienten weiterbehandeln sollen.
Sofern eine Unterstützung durch die Kranken- oder Pflegekasse des Patienten erforderlich ist – etwa weil ein Hilfsmittel oder Kurzzeitpflege beantragt werden muss – nimmt das Krankenhaus rechtzeitig Kontakt zu den Kassen auf. Am Entlasstag erhält der Patient vom Krankenhaus einen Entlassbrief. Dieser enthält alle für die Weiterbehandlung und Anschlussversorgung notwendigen Informationen wie zum Beispiel alle getroffenen Maßnahmen und Verordnungen.
Umfang des Entlassmanagements
Das Entlassmanagement umfasst – je nach Bedarf – unter anderem die folgenden Aufgaben: Wenn eine ambulante Weiterbehandlung nötig ist, muss sich das Krankenhaus mit dem weiterbehandelnden Arzt abstimmen; ist eine Anschlussrehabilitation erforderlich, muss das Krankenhaus diese beantragen, es kann Hilfsmittel wie einen Rollstuhl, Heilmittel wie Krankengymnastik und erforderliche Arzneimittel verordnen und die Arbeitsunfähigkeit (AU) bescheinigen. Heil- und Hilfsmittel können für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen verordnet werden. Gleiches gilt, wenn die Klinik die AU feststellt und bescheinigt. Medikamente darf sie in der jeweils kleinsten verfügbaren Packung verschreiben. Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation gilt allerdings vorläufig bis zum 31. Mai 2022 eine Sonderregelung: Erforderliche Bescheinigungen und Verordnungen können für bis zu 14 Tage ausgestellt werden und es gibt keine Begrenzung auf die kleinste verfügbare Medikamentenpackung.
Bestimmte Leistungen der Pflegekasse können Patienten nur beanspruchen, wenn sie einen Pflegegrad haben. Um die Beantragung des Pflegegrades muss sich das Krankenhaus kümmern. Falls der Patient einen ambulanten Pflegedienst oder einen Kurzzeitpflegeplatz benötigt, muss das Krankenhaus die Pflegekasse darüber informieren und gegebenenfalls entsprechende Anträge stellen, damit die Kasse alles Weitere in die Wege leiten kann. Auch die Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse gehört zu den Aufgaben des Krankenhauses: So muss es bei der Beantragung einer Haushaltshilfe und einer häuslichen Krankenpflege unterstützen und unter Umständen gemeinsam mit Kranken- und Pflegekasse eine Palliativversorgung organisieren.
Das ist beim Entlassmanagement zu beachten
Patienten müssen ihre Zustimmung zum Entlassmanagement erteilen. Dies geschieht in der Regel bereits zu Beginn des Klinikaufenthaltes. Während des Aufenthaltes muss der weitere Versorgungsbedarf ermittelt und alles Erforderliche in die Wege geleitet werden. Das Krankenhaus sollte alle Verordnungen ausstellen, die für die nächsten sieben Tage notwendig sind, sowie bei Bedarf die Arbeitsunfähigkeit für die nächsten sieben Tage bescheinigen. Am Entlasstag muss der Arzt mit dem Patienten ein Entlassgespräch führen und ihm den Entlassbrief aushändigen. Betroffene und Angehörige sollten den Entlassbrief insbesondere daraufhin überprüfen, ob er alle verordneten Maßnahmen und Arzneimittel enthält.
Zuständige Ansprechpartner rechtzeitig kontaktieren
Befürchten Patienten oder ihre Angehörigen, dass die Weiterversorgung nach dem Entlasstag nicht ausreichend sichergestellt ist, können sie sich an den Sozialdienst des Krankenhauses wenden. Dieser ist der richtige Ansprechpartner, wenn der Arzt oder die Ärztin sich nicht zuständig fühlt, und kümmert sich insbesondere um die erforderlichen Anträge. Er kann im Notfall auch Eilanträge auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellen. Auch die Kranken- oder Pflegekasse muss Betroffene unterstützen. Wichtig ist es, Ärzte, den Sozialdienst und die Kranken- oder Pflegekasse rechtzeitig anzusprechen und auf den Anspruch auf Entlassmanagement hinzuweisen.
Anspruch auf Übergangspflege
Seit Juli 2021 haben gesetzlich Versicherte darüber hinaus einen Anspruch auf sogenannte Übergangspflege: Wurden sie im Krankenhaus behandelt und können im Anschluss erforderliche Leistungen nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden – etwa weil kurzfristig kein Kurzzeitpflegeplatz zu finden ist – muss das Krankenhaus für maximal zehn weitere Tage für den Patienten sorgen. Hierzu gehören unter anderem die Unterkunft, Verpflegung und soweit erforderlich die ärztliche Behandlung. Auch auf diesen Anspruch sollten Betroffene ihren Arzt oder ihre Ärztin oder den Sozialdienst im Zweifel hinweisen. Selbst wenn die Übergangspflege in Anspruch genommen wird, bleibt der Anspruch auf Entlassmanagement weiterhin bestehen.
Haben auch Sie Fragen zum Thema Entlassmanagement?
Die juristische Leiterin Heike Morris und das Team der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) beraten Sie gern.
Sie können sich direkt an das Beratungsteam der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden. Die Beratung ist kostenfrei und steht allen Ratsuchenden unter der Rufnummer (0800) 0 11 77 22 an 80 Stunden in der Woche zur Verfügung. Mehr Informationen über die UPD finden Sie unter www.patientenberatung.de. www.patientenberatung.de.