Den Klinikaufenthalt vor- und nachbereiten: Gute Planung ist die Hauptsache
Für viele Menschen ist ein Krankenhausaufenthalt mit erhöhtem Aufwand und persönlichem Stress verbunden. Sind Sie als pflegende Angehörige selbst betroffen oder Ihre zu pflegenden Personen, stellen sich einige organisatorische Fragen, darunter z. B.: Wie wird die Betreuung während Ihrer Abwesenheit geregelt? Was muss das Krankenhaus über Ihre zu pflegenden Angehörigen wissen? Und was kommt nach der Entlassung auf alle Beteiligten zu?
Merke
Die Kliniktasche – Folgendes gehört hinein:
- Personalausweis/Reisepass
- Krankenversicherungskarte
- Kontaktdaten der behandelnden (Haus-)Ärztin oder des (Haus-)Arztes sowie der zu benachrichtigenden Angehörigen
- Krankenhauseinweisung und – sofern vorhanden – bisherige Befunde
- persönliche Dinge wie Kleidung, Kulturtasche etc.
- ggf. Betreuungs- und Patientenverfügung
- Medikamentenliste
1. Vor der Aufnahme
Eine Klinik auswählen
Wenn für Sie oder Ihre zu pflegenden Angehörigen ein stationärer Aufenthalt ansteht, kann es sein, dass Ihnen selbst die Auswahl der Klinik überlassen ist. Hilfreich bei dieser Entscheidung kann die Weisse Liste sein (www.weisse-liste.de), die auf ihrer Internetseite das Leistungsspektrum, die Ausstattung sowie Behandlungsschwerpunkte vieler Krankenhäuser zusammengestellt hat und so objektive Orientierung bieten kann.
Mit dem Arzt sprechen
Steht der Krankenhausaufenthalt unmittelbar bevor, sollten Sie mit der einweisenden Ärztin oder dem Arzt u. a. klären, ob die Aufnahme nüchtern erfolgen muss. Sie oder er wird Ihnen auch Auskunft darüber geben können, ob Medikamente abgesetzt oder weiter eingenommen werden sollen.
An Absagen denken und Hilfe organisieren
Wenn Ihre Angehörigen zu Hause bereits von einem Pflegedienst oder anderen Therapeutinnen und Therapeuten (z. B. Physio- oder Ergotherapie) betreut werden, sollte ihnen für die Dauer des Klinikaufenthalts frühzeitig abgesagt werden. Für die Zeit im Krankenhaus sollten zudem eine Kontrolle des Postkastens, das Gießen der Blumen und die Versorgung von eventuellen Haustieren gewährleistet sein.
Unterbringung und Barrierefreiheit klären
Sollten während des Klinikaufenthalts Zusatzleistungen wie ein Einbettzimmer gewünscht werden, sollten Sie das Krankenhaus bereits vor der Einweisung darüber in Kenntnis setzen und zusätzlich entstehende Kosten erfragen. Falls erforderlich, können Sie sich im betreffenden Krankenhaus schon vor dem Aufenthalt darüber informieren, ob eine Barrierefreiheit gegeben ist.
Die Wohnsituation zu Hause anpassen
Bei orthopädischen Eingriffen kann es darüber hinaus sinnvoll sein, bereits im Vorfeld die Wohnsituation entsprechend an die eventuellen körperlichen Einschränkungen nach dem Krankenhausaufenthalt anzupassen. Hierzu kann gehören, Stolperfallen zu beseitigen und lose Fußmatten oder Teppiche mit rutschfesten Unterlagen zu versehen.
Eine zusätzliche Sitzgelegenheit im Flur verkürzt lange Wege und vereinfacht das Anziehen der Schuhe. Das Bett sollte gut erreichbar sein und eine bequeme Sitzhöhe haben, ggf. kann mit einer weiteren Matratze kurzfristig Erleichterung geschaffen werden. Ein schnurloses Telefon und ggf. eine Taschenlampe auf dem Nachttisch können unnötige Wege ersparen.
Alternative Betreuung organisieren
Werden Sie selbst im Krankenhaus behandelt, so müssen Ihre zu pflegenden Angehörigen für die Zeit des Klinikaufenthalts womöglich in Kurzzeitpflege. Diese sollten Sie möglichst frühzeitig bei der Pflegekasse beantragen. Alternativ kommt eine Verhinderungspflege im häuslichen Umfeld infrage.
Die Kurzzeitpflege ist auf maximal acht Kalenderwochen im Jahr beschränkt. Die Pflegeversicherung leistet hier einen festen Betrag ab Pflegegrad 2, der mit 1.612 Euro pro Kalenderjahr bemessen ist.
Anspruch auf Verhinderungspflege besteht ab Pflegegrad 2 für bis zu sechs Wochen im Jahr und bis zu einer Höhe von 1.612 Euro.
Mit dem Wissen, dass Ihre pflegebedürftige Person in guten Händen ist, können Sie sich ganz auf die Wiederherstellung der eigenen Gesundheit konzentrieren.
Notfallkarte für pflegende Angehörige ausfüllen
Da Sie – etwa wegen eines Unfalls – auch spontan in ein Krankenhaus eingewiesen werden können, sollten Sie für diese Situation stets eine sogenannte Notfallkarte für pflegende Angehörige mit sich tragen. Sie enthält wichtige Informationen zur pflegebedürftigen Person, aber auch zu Ihnen selbst.
Merke
Pflegegeld im Falle eines Klinikaufenthalts
Werden zu pflegende Angehörige stationär behandelt oder befinden sie sich in der stationären Rehabilitation, so zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld trotz Unterbrechung der häuslichen Pflege für 28 Tage weiter. Sollte die Pflegeunterbrechung länger andauern, ruht das Pflegegeld bis zur Rückkehr der Patientin oder des Patienten in ein häusliches Umfeld. Die Höhe des Pflegegelds ist vom Pflegegrad einer Person abhängig.
2. In der Klinik
Das Pflegepersonal informieren
Eine Ihrer Aufgaben nach der Aufnahme im Krankenhaus ist es, das Pflegepersonal genau über die Eigenschaften und den Gesundheitszustand Ihrer zu pflegenden Person zu informieren. Hierzu zählen z. B. Hinweise auf benötigte Hilfsmittel oder das Vorliegen einer Sprachbehinderung oder Demenz. Diese Informationen können Sie für das betreuende Krankenhaus auch schriftlich festhalten.
Benötigte Hilfsmittel beantragen
Bereits bevor Sie oder Ihre zu pflegenden Angehörigen das Krankenhaus wieder verlassen, können benötigte Hilfsmittel beantragt und nach Hause geliefert werden. Der Sozialdienst des Krankenhauses informiert und begleitet diesen Prozess und steht Ihnen beratend zur Seite. Einen Zuschuss oder eine Kostenübernahme für Hilfsmittel sollten Sie mit der Pflege- oder Krankenkasse frühzeitig klären.
Auf die Entlassungspapiere achten
Am Tag der Entlassung sollte darauf geachtet werden, dass der entsprechende Arzt- oder Entlassungsbrief und eine Kopie für Sie oder Ihre zu pflegende Person mitgegeben werden. Diese Unterlagen sollten zeitnah an die behandelnde Haus- oder Fachärztin bzw. den Haus- oder Facharzt übermittelt werden. Sie oder er wird dann entsprechend prüfen, ob Sie bzw. Ihre zu pflegende Person Rezepte für Medikamente oder Verordnungen für z. B. Krankengymnastik benötigen. Ggf. besteht auch Bedarf für eine Verordnung häuslicher Kranken- bzw. Behandlungspflege.
Merke
Pflegen lernen – „Häusliche Schulungen für pflegende Angehörige gem. § 45 SGB XI“
Pflegende Personen haben Anspruch auf entsprechende Schulungen zur Pflege von Angehörigen und können diese bereits beginnen, während die Angehörigen noch im Krankenhaus versorgt werden. Dieses Angebot müssen alle Pflegekassen anbieten. Pflegefachkräfte beraten hier individuell hinsichtlich der persönlichen Pflegesituation und geben Hilfestellung bei krankheitsbedingten Problemsituationen.
3. Zurück zu Hause
Den Alltag neu organisieren
Nachdem Sie oder Ihre Angehörigen aus dem Krankenhaus entlassen wurden und mögliche benötigte Medikamente sowie Hilfsmittel verordnet sind, steht die Umsetzung der therapeutischen „Hausaufgaben“ an. Hierzu können z. B. spezielle Übungen oder Gymnastik gehören. Auch gilt es, den Alltag unter den gegebenen Umständen und mit eventuellen körperlichen Einschränkungen neu zu organisieren.
Sich schulen lassen
Sofern noch nicht geschehen, kann es sinnvoll sein, dass Sie als pflegende Angehörige sich zur Pflege und Versorgung schulen lassen (siehe „Häusliche Schulungen für pflegende Angehörige gem. § 45 SGB XI“).
Pflegeberatungsstellen können darüber hinaus im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt bei Fragen zur Betreuung im häuslichen Umfeld helfen.