Corona-Krise: Akuthilfen für pflegende Angehörige verlängert

Corona-Krise: Akuthilfen für pflegende Angehörige verlängert

Die Corona-Krise belastet Familien von Pflegebedürftigen immer noch schwer. Pflegende Angehörige benötigen weiterhin flexible Unterstützungsangebote und Entlastungen. Der Bund hat deshalb erneut seine Akuthilfen verlängert, diesmal bis 30. Juni 2021.
Corona
Gett Images/Sladic

Das bedeutet im Detail:

Fortführung einer längeren Unterstützung in einer akuten Pflegesituation

Pflegeunterstützungsgeld und kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Beschäftigte erhalten bis zu 20 Arbeitstage lang Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung (statt 10 Tage). Außerdem wird Pflegeunterstützungsgeld auch gewährt, wenn ein Engpass in der pflegerischen Versorgung entstanden ist – wenn die akute Pflegesituation aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgetreten ist. Dafür können Beschäftige ebenfalls bis zu 20 Tage der Arbeit fernbleiben.

Familienpflegezeit und Pflegezeit weiterhin flexibler nutzen

Beschäftigte mit gleichzeitigen Pflegeaufgaben können die Familienpflegezeit und Pflegezeit weiterhin flexibler nutzen, wenn der Arbeitgeber zustimmt:

  • Wer die Höchstdauer einer Auszeit für pflegebedürftige nahe Angehörige bisher nicht ausgeschöpft hat, kann sich erneut von der Arbeit freistellen lassen. Während der Pandemie ist eine mehrfache Inanspruchnahme möglich und die Freistellungen müssen weiterhin nicht in unmittelbarem Anschluss genommen werden.
  • Es genügt, die Familienpflegezeit mind. 10 Tage vor dem Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anzukündigen.
  • Die Ankündigung von Pflegezeit und Familienpflegezeit kann weiterhin in Textform statt in Schriftform erfolgen, eine Ankündigung per Mail reicht also aus.
  • Während einer Familienpflegezeit kann die Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden bis zu einen Monat lang unterschritten werden.

Zusätzliche finanzielle Unterstützung

  • Flexiblere Nutzung des Entlastungsbetrags in Höhe von 125 Euro für notwendige Hilfen, z. B. durch Nachbarn. Gilt bei Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege.
  • Nicht genutzte Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr können bis 30. September 2021 verwendet werden und verfallen nicht, wie normalerweise, schon im Juni.
  • 60 Euro statt 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie Mundschutze und Desinfektionsmittel – diese Regelung gilt sogar bis 31. Dezember 2021.
  • Zur Abfederung von Einkommensausfällen während der Pflegezeit und Familienpflegezeit kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden. Pandemiebedingte Einkommensausfälle können auch weiterhin bei der Ermittlung der Darlehenshöhe auf Antrag unberücksichtigt bleiben. Pandemiebedingte Rückzahlungsschwierigkeiten können auf Antrag erleichtert werden.

Beratungsangebote

Weitere Informationen für pflegende Angehörige gibt es auf dem Portal “Wege zur Pflege”. Zudem können sich Betroffene unter der Rufnummer 030 20 179 131 oder per Mail (info@wege-zur-pflege.de) an das Pflegetelefon wenden.

Das Pflegetelefon bietet fachliche Informationen zu allen Leistungsansprüchen und Unterstützungsmöglichkeiten im Pflegekontext.

Des Weiteren bietet es Beratung und Hilfestellung insbesondere auch für Angehörige in belastenden und kritischen Situationen. Bei der Vermittlung zu Beratungsangeboten vor Ort nimmt das Pflegetelefon eine Lotsenfunktion ein.

Die Beratungsgespräche sind anonym und vertraulich. Das Pflegetelefon berät von Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr.

Unterstützung für Kinder und Jugendliche

Besondere Hilfe und Unterstützung bietet das Projekt “Pausentaste” für Kinder und Jugendliche, die sich um Angehörige kümmern. Wenn sie Sorgen oder Probleme haben, können sie bei der “Nummer gegen Kummer” anrufen: 116 111. Dort helfen ihnen bundesweit von Montag bis Samstag von 14 bis 20 Uhr Beraterinnen und Berater – anonym und kostenlos.