Häusliche Pflege: Vor allem Frauen von Altersarmut bedroht
Wird ein Angehöriger pflegebedürftig, übernehmen in sieben von zehn Fällen Frauen die häusliche Pflege. In der Regel unterbrechen sie dazu die Erwerbstätigkeit oder reduzieren die Arbeitszeit – für viele Frauen bereits das zweite oder dritte Mal in ihrem Leben. Denn meist waren sie es, die mit der Geburt der Kinder ihren Job aufgegeben haben oder nur in Teilzeit an den Arbeitsplatz zurückgekehrt sind. Mit fatalen Folgen für ihre Rente, wie erstmalig ein wissenschaftlich fundiertes Gutachten zeigt, das der Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD) im vergangenen Jahr in Auftrag gab: Frauen sind überproportional häufig von Altersarmut bedroht.
Gender Pay Gap nur Teil des Problems
„Konkret geht es in dem Gutachten um die Frage, was sich stärker auf das Renteneinkommen auswirkt: die Unterbrechung der beruflichen Karriere oder der Gendereffekt, also dass Frauen weniger verdienen und seltener beruflich aufsteigen“, erklärt Katja Knauthe, akademische Mitarbeiterin an der Hochschule Zittau/Görlitz und Mitautorin des Gutachtens. Denn häufig würden vor allem geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede, der Gender Pay Gap, als Erklärung für die niedrigen Renten herangezogen. 21 Prozent beträgt dieser Unterschied laut Bericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Gesundheit (BMFSFJ).
„Wir fanden allerdings heraus, dass sich Unterbrechungseffekte bei Frauen viel stärker auswirken als Geschlechtereffekte“, so Knauthe. „Wer 6 Monate ohne Lohnersatzleistung seine Arbeit unterbricht, hat Lohneinbußen von 9 Prozent.“ Das Elterngeld etwa ist eine solche Lohnersatzleistung. Die Kindererziehungszeit schlage deshalb häufig nicht so stark zu Buche. „Wenn Frauen jedoch einen Angehörigen pflegen und dafür aus dem Beruf aussteigen, haben sie enorme Verdiensteinbußen“, erklärt die Sozialwissenschaftlerin.
Der Staat schafft finanzielle Anreize
Doch wie kommt es, dass sich gerade Frauen dazu entschließen, die Familienarbeit, also die Erziehung von Kindern und die Pflege von Angehörigen, zu übernehmen und ihre Erwerbstätigkeit aufzugeben oder zu reduzieren? Um das zu verstehen, kommt man nicht umhin, sich mit den Hintergründen des deutschen Wohlfahrtsstaats zu beschäftigen. Denn das konservative Wohlfahrtsregime, wie es in Deutschland vorherrscht, fördert in besonderem Maße die Ungleichheit zwischen erwerbstätigen Männern („Ernährer“) und Frauen (Hausfrau oder Zuverdiener).
Die Familie ist die zentrale Instanz, noch vor dem Staat, und wird entsprechend gefördert. Durch das Ehegattensplitting etwa, das 1958 eingeführt wurde, können sich verheiratete Paare und eingetragene Lebensgemeinschaften steuerlich wie eine Person behandeln lassen. So entsteht vor allem dann ein Steuervorteil, wenn einer der Partner nicht oder nur in geringem Umfang erwerbstätig ist. „Wer das geringere Einkommen, die geringeren Karriereaussichten oder den unsicheren, befristeten Arbeitsplatz hat, bleibt dann zu Hause oder reduziert die Arbeitszeit. Das sind dann oft die Frauen“, erklärt Knauthe.
Das bestätigt auch das Gutachten: Im Alter von 28 bis 41 Jahren, also dann, wenn die Kinder geboren werden, liegt die Teilzeitquote von Frauen bei 57 Prozent. Zum Vergleich: Bei Männern gleichen Alters beträgt sie nur 6 Prozent. Dann fällt die Quote und steigt ab dem 55. Lebensjahr wieder auf fast 60 Prozent. „Die Statistiken zeigen: Wer einmal die Erwerbstätigkeit unterbricht, neigt eher dazu, es wieder zu tun. Wer also Kinder erzogen hat und lange zu Hause war, versorgt später dann auch die eigenen Angehörigen – und sogar die des Mannes“, erklärt die Wissenschaftlerin.
Solange also die Ehe oder Partnerschaft besteht, profitieren beide von diesem Steuervorteil. Die Frau steht jedoch dann vor einem Problem, wenn die Wirtschaftseinheit Familie zerbricht, etwa durch Trennung oder Tod. Denn nach einem Jahr betrachtet der Staat die Partner wieder individuell – mit weitreichenden Folgen: Von rund 41 Mio. Haushalten in Deutschland lebt jeder zwölfte von weniger als 900 Euro netto monatlich, also unter dem Schwellenwert für Armutsgefährdung. Betroffen sind vor allem Single-Haushalte, allen voran Alleinerziehende – in 90 Prozent der Fälle Frauen. Und Hochrechnungen zeigen schon heute, dass bis zu 75 Prozent der aktuell 35- bis 50-jährigen Frauen einmal eine gesetzliche Rente unter dem Hartz-IV-Niveau beziehen werden. Altersarmut drohe also all jenen, die bereits im Erwerbsalter von Armut betroffen seien, heißt es in dem Gutachten.
Angehörigen-Entlastungsgesetz
Durch das zum 1. Januar 2020 in Kraft getretene Angehörigen-Entlastungsgesetz müssen nun nur noch diejenigen Familienmitglieder für Pflegeleistungen zahlen, deren Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Im Jahr 2015 waren das ein Prozent der Frauen und 2 Prozent der Männer.
Pflegearbeit ist unbezahlt
Dabei leisten pflegende Ehefrauen, Mütter und Töchter im Schnitt jede Woche 21 Stunden unbezahlte Pflegearbeit – und das durchschnittlich über einen Zeitraum von 3 bis 4 Jahren. Dieser hohe zeitliche Aufwand ist aufgrund hoher psychischer wie physischer Belastung und unflexibler Arbeitszeiten oft nur mit einer Teilzeitbeschäftigung vereinbar – wenn überhaupt. Und so ziehen sich immer mehr Frauen ganz aus dem Erwerbsleben zurück. „Wir haben in Deutschland ein Vereinbarkeitsproblem von Familie und Pflege“, fasst Knauthe zusammen.
Unbezahlte Familienarbeit, ungleiches Erwerbssystem (Gender Pay Gap und Unterbrechungen) und wohlfahrtstaatlich geförderte Geschlechterstereotype (z. B. Ehegattensplitting) – diese drei Aspekte sind also ursächlich dafür, dass Frauen im Alter armutsgefährdet sind. Und sie geben gleichzeitig Hinweise auf mögliche Lösungen. Denn ohne die Unterstützung der pflegenden Angehörigen würde das Sozialsystem zusammenbrechen.
Lohnersatzleistungen für pflegende Angehörige
Zurzeit können sich Angehörige im akuten Fall 10 Tage vom Arbeitgeber freistellen lassen – unter Fortzahlung des Lohns. Doch reichten diese bei Weitem nicht aus, um Pflegestrukturen zu organisieren, so Knauthe. Auch die Möglichkeit, sich 6 Monate vom Arbeitgeber freistellen zu lassen und dafür vom Staat ein zinsloses Darlehen gewährt zu bekommen, sei keine Lösung. Denn das Darlehen werde kaum in Anspruch genommen. „Pflegende Angehörige sind meist zwischen 55 und 64 Jahre alt. Wer nimmt in dem Alter ein Darlehen auf, das den gesamten Lohn kompensiert und zurückgezahlt werden muss? Zum einen ist es ungewiss, ob man nach der Pflege überhaupt wieder voll in den Beruf einsteigen kann, weil man ja bereits fortgeschrittenen Alters ist. Und zum anderen werden die Schulden an die Kinder vererbt“, erklärt die Sozialwissenschaftlerin. Ein wichtiger und richtiger Schritt sei deshalb eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, ein Familienpflegegeld analog zum Elterngeld.
Das empfahl auch unlängst der Unabhängige Beirat zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf: eine steuerfinanzierte Ersatzleistung für insgesamt 36 Monate ab Pflegegrad 2 (des Pflegebedürftigen), 6 Monate davon eine komplette Freistellung, bis zu 30 Monate eine Reduktion der Arbeitszeit auf 15 Stunden pro Woche.
Pflegevollversicherung deckt alle Leistungen ab
Ein weiterer Lösungsansatz wäre, aus der gesetzlichen Pflegeversicherung eine Pflegevollversicherung zu machen. Die aktuelle Pflegeversicherung ist eine Teilkasko-Versicherung, denn sie übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten – je nach Pflegegrad. Oft reicht dieser Anteil jedoch nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Und so müssen unterhaltspflichtige Familienmitglieder oder das Sozialamt für die Leistungen zahlen. Eine Pflegevollversicherung würde alle Pflegeleistungen übernehmen, ähnlich wie eine Krankenkasse. Gerade einmal 65 Euro im Jahr müssten gesetzlich Versicherte im Schnitt dafür mehr zahlen, wie eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie unlängst aufzeigte.
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