Kurzzeitpflege: Vorübergehend im Pflegeheim leben
Können Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden, bietet sich die Kurzzeitpflege an: Das Wohnen im Heim für einige Wochen. Die Pflegeversicherung zahlt für bis zu acht Wochen im Jahr einen Zuschuss. Nach einer Krankheit oder einem Unfall können auch Personen ohne Pflegegrad die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Dann zahlt die Krankenkasse.
Wie die Deutschen über das Sterben denken
Die Mehrheit der Menschen in Deutschland wünscht sich eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Sterben. Das ist eines der zentralen Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands.